Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zur Ablehnung

Bern, 22.01.2024 - Am 3. März 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ab. Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Wegen der damit verbundenen Mehrkosten von mindestens 4,1 Milliarden Franken pro Jahr empfiehlt der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung.

Die Initiative fordert, dass die Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht nur 12-mal, sondern 13-mal pro Jahr ausbezahlt wird. Dies in Anlehnung an den 13. Monatslohn, den viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Das entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 Prozent. Die minimale jährliche Altersrente würde von 14 700 auf 15 925 Franken, die maximale Altersrente von 29 400 auf 31 850 Franken steigen. Paare hätten maximal 47 775 Franken zugut, anstatt 44 100 Franken wie heute.

Die Initiative bestimmt auch, dass die 13. AHV-Rente keinen Einfluss auf den Erhalt von Ergänzungsleistungen haben dürfte. Das bedeutet, dass alle Pensionierten mehr Geld erhielten, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen. Andere Renten, etwa Hinterlassenenrenten oder die Renten der Invalidenversicherung, würden nach wie vor 12-mal pro Jahr ausbezahlt.

Mehrkosten von 4,1 Milliarden Franken bei der Einführung

Die Initiative macht keine Vorgaben dazu, wie die zusätzliche AHV-Rente finanziert werden soll. Das müsste vom Parlament bestimmt werden. Die jährlichen Ausgaben der AHV betragen heute rund 50 Milliarden Franken. Die 13. AHV-Rente würde bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken zusätzlich kosten. Davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken übernehmen. Die zusätzlichen Kosten für die 13. AHV-Rente würden Jahr für Jahr ansteigen, weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stark wächst. Schon fünf Jahre nach Einführung würden die Kosten voraussichtlich rund 5 Milliarden Franken betragen.

Heute wird die AHV hauptsächlich mit Lohnbeiträgen, mit dem Beitrag des Bundes und mit Einnahmen aus der Mehrwertsteuer gespeist. Würden die zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben der AHV für die 13. Rente bei deren Einführung über die Lohnbeiträge finanziert, müssten diese von 8,7 auf 9,4 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung ginge je zur Hälfte zu Lasten der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden. Bei der Finanzierung über die Mehrwertsteuer müsste diese von 8,1 auf 9,1 Prozent angehoben werden. In Frage kämen auch andere Finanzierungsmassnahmen oder eine Kombination davon.

Argumente des Initiativkomitees: Höhere Lebenshaltungskosten ausgleichen

Für das Initiativkomitee braucht es eine rasche Erhöhung der Altersrenten, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten (Mieten, Krankenkassenprämien, Lebensmittel) auszugleichen. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner hätten heute Mühe, mit ihrer Rente finanziell über die Runden zu kommen. Die Mehrkosten könnten zu einem Teil mit den Überschüssen der AHV gedeckt werden. Für die zusätzliche Finanzierung sei ein zusätzlicher Lohnbeitrag der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden denkbar.

Argumente von Bundesrat und Parlament: Kein finanzieller Spielraum

Bundesrat und das Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, weil sie die bereits bestehenden Finanzierungsprobleme der AHV erheblich verschärfen würde. Um eine 13. AHV-Rente zu finanzieren, müssten entweder die Lohnabzüge oder die Mehrwertsteuer erhöht werden, was Arbeitnehmende und Arbeitgebende belasten und den Konsum verteuern würde. Eine 13. AHV-Altersrente hätte auch negative Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Er hätte auf einen Schlag Mehrkosten von mehr als 800 Millionen Franken, die Jahr für Jahr zunehmen würden. Der Bund müsste seine Steuern erhöhen oder Ausgaben kürzen. Mit der Initiative würden auch Pensionierte eine 13. AHV-Rente erhalten, die darauf nicht angewiesen sind.

Sicherung der Renten hat Priorität

In den letzten fünf Jahren waren zwei Rentenreformen nötig, um die AHV für die nächsten zehn Jahre zu stabilisieren. Sie haben insbesondere der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter neue Lasten auferlegt, mit höheren Lohnabzügen und der Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen. Anstatt der AHV weitere Ausgaben aufzubürden, muss gemäss Bundesrat und Parlament dafür gesorgt werden, dass die Renten der AHV auch über 2030 hinaus gesichert werden. Eine neue Reform ist bereits aufgegleist Der Bundesrat wird dem Parlament bis 2026 Vorschläge unterbreiten, wie die Finanzen der AHV für die Zeit nach 2030 stabilisiert werden können.

Die AHV ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen.


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