Am 3. März haben Volk und Stände die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen und die Renteninitiative (Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge») abgelehnt.
13. AHV-Rente ab 2026
Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die AHV-Rente ab 2026 um 8,3 Prozent erhöht. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) bleibt trotz 13. Rente bestehen; somit erhalten alle Pensionierten mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen.
Diese Erhöhung gilt nur für Altersrenten der AHV. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.
Umsetzung noch offen
Da die Initiative keine Angaben dazu gemacht hat, wie die zusätzlichen Kosten von rund 5 Milliarden Franken pro Jahr finanziert werden sollen, muss vom Parlament bestimmt werden, woher die erforderlichen Mehreinnahmen kommen sollen. In Frage kommen höhere Lohnbeiträge, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere Finanzierungsmassnahmen oder eine Kombination davon.
Zum Dossier «Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente»
Weitere Reformen erforderlich
In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur Sicherung der AHV verabschiedet. So wurden im Jahr 2020 die Lohnabzüge und der Bundesbeitrag für die AHV erhöht und auf Anfang 2024 die Mehrwertsteuersätze für die AHV angehoben, und bis 2028 wird das AHV-Alter der Frauen auf 65 heraufgesetzt. Diese Reformen hat das Volk 2019 und 2022 angenommen. Sie sollten die Finanzen der AHV bis 2030 stabilisieren. Für die Zeit danach hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine neue Reform auszuarbeiten. Der Bundesrat wird zeitnah beschliessen, wie diese Reform mit der Umsetzung der 13. AHV-Rente in Einklang gebracht werden kann.
Letzte Änderung 06.05.2024