Stabilisierung der AHV (AHV 21) - Abstimmungsinformation

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.

Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht. 

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt.

Fragen und Antworten

Individuelle Abfragen

Ergebnisse der Abstimmung

Stabilisierung der AHV (AHV 21)

  • Ja: 50,55%
  • Nein: 49,45%

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWSt

  • Ja: 55,07%
  • Nein: 44,93%

Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWSt

Die Massnahmen im Überblick

Dokumentation

Erläuterungen des Bundesrates - Volksabstimmung vom 25.09.2022

Hintergrunddokumente

Finanzperspektiven

Medienmitteilungen

Letzte Änderung 23.02.2024

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