Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ab

Bern, 25.05.2022 - Der Bundesrat spricht sich gegen die eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» aus. Er hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Der Bundesrat sieht finanziell keinen Spielraum für eine zusätzliche 13. AHV-Altersrente. Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden- oder Hinterlassenen-Rente gegenüber den Pensionierten benachteiligt. Der Bundesrat setzt auf die laufenden Reformen zur Altersvorsorge. Diese sollen das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und zweiten Säule sichern.

Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» fordert für alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels der Jahresrente, also eine 13. AHV-Altersrente. Dieser Zuschlag soll weder zum Verlust noch zur Reduktion von Ergänzungsleistungen (EL) führen.

Der bestehende Mechanismus zur Anpassung der AHV-Renten an die Entwicklung von Löhnen und Preisen hat zur Folge, dass die AHV-Renten für jede Rentnergeneration einen kleineren Teil des früheren Einkommens ersetzen, als für die jeweils vorangehende. Insofern sind Forderungen nach einer Verbesserung der AHV-Leistungen für den Bundesrat nachvollziehbar. Die Annahme dieser Initiative würde zwar die AHV-Altersleistungen verbessern. Die zusätzlichen Leistungen würden die finanzielle Situation der AHV jedoch noch weiter verschlechtern, da sie Mehrausgaben von rund 5 Mia. im Jahr 2032 zur Folge hätten. Dies entspricht rund 0,8 Lohnprozenten, beziehungsweise 1,1 Mehrwertsteuerpunkten. Bereits unter der geltenden Ordnung wird die AHV gemäss den aktuellen Finanzperspektiven im Jahr 2032 voraussichtlich ein Umlagedefizit von gegen 4,7 Milliarden Franken haben.

Die vorgeschlagene 13. AHV-Altersrente würde zudem Ungerechtigkeiten nach sich ziehen. Zum einen wäre ein solcher Zuschlag sozialpolitisch nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern gerechtfertigt. Zum anderen würden Altersrentnerinnen und -rentner nicht nur bei der jährlichen Rentenhöhe, sondern auch bei den EL profitieren, während die Leistungen von Bezügerinnen und Bezügern einer Invaliden- oder einer Hinterlassenenrente nach tieferen Ansätzen berechnet würden. Der Bundesrat erachtet eine solch unterschiedliche Behandlung der Renten innerhalb der 1. Säule als problematisch. Er ist zudem der Ansicht, dass durch die Ergänzungsleistungen das schweizerische Sozialsystem den Auftrag der Existenzsicherung in seiner Gesamtheit erfüllen kann.

Laufende Reformen in der Altersvorsorge

Mit der Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die vom Parlament am 17. Dezember 2021 angenommen wurde und über die das Volk am 25. September 2022 abstimmen wird, werden die Finanzierung der AHV und ihrer Leistungen für die nächsten rund zehn Jahre gesichert. Das Rentenalter für Männer und Frauen wird bei 65 Jahren vereinheitlicht. Für Frauen, die bereits kurz vor der Pensionierung stehen, wird die Erhöhung des AHV-Alters mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Für zusätzliche Einnahmen sorgt die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Zudem wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibilisiert und mit Teilrenten eine schrittweise Pensionierung ermöglicht. Wer länger als bis 65 arbeitet, könnte neu Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern.

Der Bundesrat will die Altersvorsorge der Versicherten mit kleineren Einkommen gezielt verbessern statt mit einem teuren Leistungsausbau für alle. Dazu ist vorgesehen, die obligatorische berufliche Vorsorge auch Erwerbstätigen mit kleineren Arbeitspensen und Einkommen zugänglich zu machen. Die Reform BVG 21 wird gegenwärtig im Parlament beraten.

Der Bundesrat schlägt deshalb dem Parlament vor, die Initiative für eine 13. AHV-Rente Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.


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