Organisation der Vereinten Nationen (UNO)

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) wurde 1945 gegründet. Hauptzweck ist die Entwicklung und Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion. Dieses Bestreben ist in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben und bestimmt die normativen Handlungen der Organisation. Die Schweiz ist seit 2002 Mitglied.

Es gibt kein spezielles UNO-Übereinkommen zur sozialen Sicherheit. Das Recht auf soziale Sicherheit ist in Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert und in den verschiedenen Übereinkommen zu den Grundrechten übernommen worden. Somit ist in den nachfolgenden Übereinkommen dieses Recht enthalten: Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I), Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Schweiz hat diese Übereinkommen ratifiziert.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und der dazugehörigen Protokolle hat sich unser Land verpflichtet, einen periodischen Staatenbericht über die auf nationaler Ebene getroffenen Massnahmen zur Umsetzung der durch diese Instrumente garantierten Rechte vorzulegen.

Am 18. Dezember 2020 verabschiedete der Bundesrat den 5. und 6. Bericht der Schweiz.

Weitere Informationen

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialpolitische-themen/internationale-organisationen/uno.html