Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden

Geltungsdauer: 1. Juli 2018 - 31. Dezember 2024

Der Bund unterstützt ab dem 1. Juli 2018 Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Diese Finanzhilfen werden ausschliesslich den Kantonen gewährt, die ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen können. Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Betrag des Bundes aus. Die Kantone können die Arbeitgeber verpflichten, sich an der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu beteiligen. Dieser Arbeitgeberbeitrag wird bei der Berechnung der vom Bund entrichteten Finanzhilfen berücksichtigt. Die Finanzhilfen sind auf drei Jahre begrenzt. Im ersten Jahr betragen sie 65%, im zweiten Jahr 35% und im dritten Jahr 10% der Subventionserhöhung.

Wichtige Informationen


Wichtig
Für die Beurteilung der Gesuche sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Rechtsprechung massgebend. 



Informationen zur Gesuchseinreichung

  • Die vollständigen Gesuche müssen vor der Subventionserhöhung eingereicht werden (spätestens am Vortag), frühestens jedoch neun Monate im Voraus.
  • Gesuche, die nicht fristgerecht sind, können nicht berücksichtigt werden.
 

Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
CH- 3003 Bern
info.anstossfinanzierung@bsv.admin.ch

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung auch telefonisch weiter. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail: 

Für Anfragen aus der Deutschschweiz: 

  • Rosa Cascini
    E-Mail
    Tél.: +41 58 469 50 67
  • Bettina Roner
    E-Mail
    Tél.: +41 58 485 69 08
  • Manuel Sadowski
    E-Mail
    Tél.: +41 58 480 89 80

Für Anfragen aus der Westschweiz und dem Tessin:

  • Stéphanie Bugnon
    E-Mail
    Tel.: +41 58 467 88 52
  • Sybille Ducommun
    E-Mail
    Tel.: +41 58 481 00 62

 

 
 
 
 
 

Letzte Änderung 31.01.2023

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