Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden
Geltungsdauer: 1. Juli 2018 - 31. Dezember 2026
Der Bund unterstützt ab dem 1. Juli 2018 Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Diese Finanzhilfen werden ausschliesslich den Kantonen gewährt, die ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen können. Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Betrag des Bundes aus. Die Kantone können die Arbeitgeber verpflichten, sich an der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu beteiligen. Dieser Arbeitgeberbeitrag wird bei der Berechnung der vom Bund entrichteten Finanzhilfen berücksichtigt. Die Finanzhilfen sind auf drei Jahre begrenzt. Im ersten Jahr betragen sie 65%, im zweiten Jahr 35% und im dritten Jahr 10% der Subventionserhöhung.
Informationen zur Gesuchseinreichung
- Die vollständigen Gesuche müssen vor der Subventionserhöhung eingereicht werden (spätestens am Vortag), frühestens jedoch neun Monate im Voraus.
- Gesuche, die nicht fristgerecht sind, können nicht berücksichtigt werden.
Wesentliche Elemente der Finanzhilfen im Zusammenhang mit Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden
Formulare
Liste der bewilligten Gesuche für Subventionserhöhungen
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern