Koordinationsabzug
Wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente, das entspricht 25'725 Franken bis Ende 2024 und 26‘460 Franken ab 2025.
Letzte Änderung 30.10.2024