Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit)

Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) gelten seit dem 1. Januar 2021 das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA) und die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht mehr für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. 

Schutz der erworbenen Rechte

Um den Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem FZA zu regeln und die Rechte, die die Versicherten im Rahmen des FZA erworben haben, zu gewährleisten, wurde zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ein Abkommen über die Bürgerrechte geschlossen. Dieses Abkommen ist seit dem 01.01.2021 anwendbar. Es gewährleistet die Rechte aus dem FZA (für Personen, die vor dem 01.01.2021.dem FZA unterlagen. Dieses Abkommen wurde durch einen Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz ergänzt, der den Schutz der Rechte auf Staatsangehörige von EU-Staaten und auf grenzüberschreitende Situationen mit EU-Bezug ausweitet:

Neues Sozialversicherungsabkommen

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 9. September 2021 ein neues Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das die langfristige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der beiden Staaten nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sicherstellen soll.

Das Abkommen ist ab dem 1. November 2021 vorläufig anwendbar. Definitiv wird es in Kraft treten, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben.

Das neue Sozialversicherungsabkommen enthält dieselben Koordinierungsgrundsätze wie das FZA (Gleichbehandlung; Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften; Zusammenrechnung der Versicherungszeiten, Leistungsexport, Amtshilfe und Zusammenarbeit der Behörden und Träger). Die Bestimmungen aus dem EU-Koordinationsrecht (EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009) wurden abgespeckt und auf die Bedürfnisse der beiden Staaten zugeschnitten.

Diese Mitteilungen erläutern die Auswirkungen im Detail:

-       AHV/EL Mitteilung Nr. 444

-       IV-Rundschreiben Nr. 408

-       Familienzulagen Mitteilung Nr. 44

Links

Weiterführende Informationen zu den Regelungen des Abkommens über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger betreffend die soziale Sicherheit finden Sie hier:

Letzte Änderung 09.12.2021

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https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/brexit.html