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6. IV-Revision (erstes Massnahmenpaket sowie gescheiterte Revision 6b)

Überblick über die 6. IV-Revision. Ein erstes Massnahmenpaket trat 2012 in Kraft. Ein zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) wurde 2013 vom Parlament abgelehnt.

Erstes Massnahmenpaket

Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision trat am 1.1.2012 in Kraft. Es verfolgt insbesondere drei Ziele:

  • Wiedereingliederung von Menschen aus der Rente in die Erwerbstätigkeit
  • Einführung des Assistenzbeitrags zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung
  • Einsparungen als massgeblicher Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der IV

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)

Entwurf des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)

Parlamentarische Beratung

Abgelehnte Vorlage: Die IV-Revision 6b

Im Juni 2013 wurde das zweite Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung vom Parlament abgelehnt. Diese «IV-Revision 6b» hatte ursprünglich folgende Schwerpunkte:

  • Einführung eines stufenlosen Rentensystems
  • Verstärkte Eingliederung und Verbleib im Erwerbsleben
  • Neue Regelung für Rentner/innen mit Kindern
  • Neue Regelung für Reisekosten
  • Verstärkte Betrugsbekämpfung
  • Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherung des finanziellen Gleichgewichts

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (6. IV Revision, zweites Massnahmenpaket)

Entwurf des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) (6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket)

Parlamentarische Beratung