6. IV-Revision (erstes Massnahmenpaket sowie gescheiterte Revision 6b)
Überblick über die 6. IV-Revision. Ein erstes Massnahmenpaket trat 2012 in Kraft. Ein zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) wurde 2013 vom Parlament abgelehnt.
Erstes Massnahmenpaket
Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision trat am 1.1.2012 in Kraft. Es verfolgt insbesondere drei Ziele:
- Wiedereingliederung von Menschen aus der Rente in die Erwerbstätigkeit
- Einführung des Assistenzbeitrags zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung
- Einsparungen als massgeblicher Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der IV
Abgelehnte Vorlage: Die IV-Revision 6b
Im Juni 2013 wurde das zweite Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung vom Parlament abgelehnt. Diese «IV-Revision 6b» hatte ursprünglich folgende Schwerpunkte:
- Einführung eines stufenlosen Rentensystems
- Verstärkte Eingliederung und Verbleib im Erwerbsleben
- Neue Regelung für Rentner/innen mit Kindern
- Neue Regelung für Reisekosten
- Verstärkte Betrugsbekämpfung
- Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherung des finanziellen Gleichgewichts