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Veröffentlicht am 18. August 2026

13. AHV-Rente: Bundesbeschluss über Zusatzf­inanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals an rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Das kostet zu Beginn über 4 Milliarden Franken. Das Parlament hat beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu finanzieren. Darüber wird am 29. November 2026 abgestimmt.

Die AHV wurde 1948 geschaffen und ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. 2,6 Millionen Menschen erhalten heute eine AHV-Rente. Für viele von ihnen ist sie das zentrale Einkommen im Alter. Die Stimmberechtigten haben im März 2024 die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» angenommen. Die Initiative legt fest, dass alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente eine 13. AHV-Rente erhalten. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.

Wie wird die AHV finanziert?

Die AHV deckt ihre Ausgaben zum grössten Teil mit Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. 2025 machten diese Beiträge rund 70 Prozent der Einnahmen aus. Gut 20 Prozent der Einnahmen stammen vom Bund, was gesetzlich so festgelegt ist. Er finanziert seinen Beitrag hauptsächlich aus allgemeinen Bundesmitteln sowie aus den Steuern auf Tabak und Spirituosen. Weitere rund 9 Prozent der Einnahmen stammen aus der Mehrwertsteuer (MWST) sowie der Spielbankenabgabe. 2025 betrugen die Einnahmen der AHV gut 55 Milliarden Franken. Zu den Einnahmen hinzu kommen jeweils Erträge aus der Anlage der Reserven der AHV. Diese Erträge können sehr unterschiedlich ausfallen.

13. AHV-Rente = zusätzliche Kosten

Mit dem Volksentscheid zur 13. AHV-Rente wird die AHV ausgebaut. Ab 2026 erhalten unverheiratete Rentnerinnen und Rentner bis zu 2520 Franken mehr Rente pro Jahr. Für Ehepaare sind es maximal 3780 Franken. Die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr, jeweils im Dezember.

Die 13. AHV-Rente kostet 2026 über 4 Milliarden Franken. Weil die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner steigt und die Renten regelmässig der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, steigen auch die Ausgaben: Ab 2035 kostet die 13. AHV-Rente schätzungsweise über 5 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bund finanziert gut einen Fünftel der Ausgaben der AHV. Dies gilt auch für die 13. Rente. Der Bund übernimmt also zuerst über 800 Millionen und später über 1 Milliarde Franken der Kosten, welche die 13. AHV-Rente verursacht.

Die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente führen dazu, dass die jährlichen Defizite in der AHV anwachsen: 2026 übersteigen die Ausgaben die Einnahmen bereits um mehr als 1 Milliarde Franken; ohne zusätzliche Einnahmen steigen die jährlichen Defizite gemäss den aktuellen Schätzungen bis 2035 auf fast 5 Milliarden Franken an.

Informationen zur Umsetzung und Inkrafttreten der Initiative

+ 0,4 % MWST für die 13. AHV-Rente

Das Parlament hat im Juni 2026 beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente zu finanzieren, indem die Mehrwertsteuer erhöht wird: Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozentpunkte von heute 8,1 Prozent auf 8,5 Prozent. Der Sondersatz für die Hotellerie wird von heute 3,8 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent wird hingegen nicht erhöht. Gewisse alltägliche Güter wie Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher oder bestimmte Arbeiten oder Güter in der Landwirtschaft werden also nicht stärker belastet.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer verschafft der AHV ab 2028 zusätzliche Einnahmen, die sich ab 2029 auf schätzungsweise rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr belaufen. Dadurch verringern sich die jährlichen Defizite, die durch die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente entstehen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer beträgt das Defizit 2035 schätzungsweise noch rund 3 statt 5 Milliarden Franken.

Durch die höheren Einnahmen und die geringeren jährlichen Defizite sinken auch die Reserven weniger schnell. So steht der AHV-Fonds im Jahr 2035 voraussichtlich bei knapp 70 Prozent statt bei rund 50 Prozent der jährlichen Ausgaben.

HiGru zur Entwicklung der MWSt zugunsten der Sozialversicherungen

Voraussichtlich ab 2028

In Kraft treten kann die Erhöhung der Mehrwertsteuer frühestens Anfang 2028. Somit gibt es für die Auszahlungen der 13. AHV-Rente in den Jahren 2026 und 2027 keine Zusatzfinanzierung.

Nächste AHV-Reform in Planung

Parallel zur Finanzierung der 13. AHV-Rente arbeitet der Bundesrat an der nächsten AHV-Reform. Mit der Reform AHV2030 will der Bundesrat unter anderem Anreize setzen, damit mehr Personen bis zum Rentenalter und darüber hinaus arbeiten. Zudem will er die finanzielle Stabilität der AHV für das nächste Jahrzehnt sichern. Der Bundesrat wird die Reform AHV2030 dem Parlament voraussichtlich im Frühling 2027 unterbreiten.

Fragen und Antworten

Abstimmungs-FAQs (pdf)

Weitere Informationen