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Veröffentlicht am 10. September 2025

Aktuelle Informationen

Hier erhalten Sie Informationen zur Prioritätenordnung, zur aktuellen Bilanz der Finanzhilfen sowie zu den Kontakten der zuständigen kantonalen Behörden und weiterführende Links zum Thema familienergänzende Kinderbetreuung.

Prioritätenordnung

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wurde bis Ende 2026 verlängert und eine Prioritätenordnung wurde erlassen.

Medienmitteilung Verlängerung Impulsprogramm zur Förderung familienergänzende Kinderbetreuung

23.478 | Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026

Bilanz nach 22 Jahren

In den 22 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes sind 4’307 Gesuche bewilligt worden. Der Bund hat damit die Schaffung von 79’494 neuen Betreuungsplätzen mit 497 Mio. Franken unterstützt. 224 Gesuche, mit denen weitere 5’539 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung.

Zuständige kantonale Behörde

Liste

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Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern