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Veröffentlicht am 23. Juli 2025

Gewalt im Alter verhindern

Körperliche und psychische Gewalt oder Vernachlässigung: Missbrauch betrifft eine grosse Anzahl älterer Menschen sowohl zu Hause als auch im Heim. Ein nationales Programm soll die Prävention stärken.

Gewalt und Vernachlässigung im Alter – eine unterschätzte Realität

Schätzungen zufolge sind in der Schweiz jedes Jahr zwischen 300’000 und 500’000 Menschen über 60 von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen. Es geht dabei um körperliche, psychische oder finanzielle Gewalt, sowie das Unterlassen notwendiger Unterstützung. Gewalt im Alter ereignet sich meist in Beziehungen, die auf Vertrauen basieren, oft im Kontext von Betreuung und Pflege.

Das Risiko steigt, wenn ältere Menschen auf Hilfe angewiesen sind – zum Beispiel bei Demenz, Isolation, Verlust der Selbstständigkeit oder bei finanzieller und emotionaler Abhängigkeit. Oft spielen auch Überforderung und Überlastung eine Rolle – z.B. bei Angehörigen, Fachpersonen oder in der Pflege.

Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter

Um diesem Problem zu begegnen, hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter umzusetzen (Motion Glanzmann-Hunkeler 21.3715). Das Programm wurde am 20. März 2026 vom Bundesrat verabschiedet und läuft von 2026 bis 2030.

Das Programm wurde gemeinsam mit Fachpersonen und Organisationen aus den Bereichen Alter, Gesundheit, Pflege, Soziales, Gewalt, Justiz, Polizei und Erwachsenenschutz erarbeitet. Es verfolgt das Ziel, Gewalt und Vernachlässigung im Alter vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Das Programm setzt auf vier zentrale Handlungsfelder: Austausch und Koordination, Wissensvermittlung und Sensibilisierung, Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote sowie Grundlagen- und Strategiearbeit. Das Impulsprogramm bündelt bestehendes Wissen, stärkt ältere Menschen und ihr Umfeld – darunter u.a. Angehörige, Freiwillige und Fachpersonen – und fördert deren Handlungssicherheit. Es unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung schützender Strukturen, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Akteuren und setzt Impulse für bedarfsorientierte Unterstützungs- und Entlastungsangebote.

Mit diesen Massnahmen trägt das Programm dazu bei, die Qualität der Betreuung älterer Menschen zu sichern und ein würdevolles Leben im Alter zu fördern.

Zusammenarbeit mit Altersorganisationen und weiteren Partnern

Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes wird das Programm mit bestehenden Instrumenten umgesetzt. Eine zentrale Rolle ist dabei den Organisationen der Altershilfe zugedacht, die gestützt auf Artikel 101bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) bereits heute Finanzhilfen für Koordinations- und Unterstützungsaufgaben erhalten. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesstellen, den Kantonen sowie weiteren Partnerorganisationen vorgesehen.

Mit der Gesamtkoordination wurde das Bundesamt für Sozialversicherungen betraut. In einem nächsten Schritt wird es gemeinsam mit den Partnern die Details der Zusammenarbeit festlegen. Die ersten Aktivitäten sollen ab der zweiten Hälfte 2026 umgesetzt werden.

Krüger P. et al. (HSLU), Gewalt im Alter verhindern. Grundlagenbericht. Bern: BSV (Forschungsbericht 2/20)