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Veröffentlicht am 23. Juli 2025

Alterspolitik

Gut inmitten der Gesellschaft altern und dabei möglichst autonom bleiben ‒ so lautet das Ziel des Bundes für ältere Menschen. Die Alterspolitik deckt ein breites Spektrum ab. Kantone, Gemeinden und Bund teilen sich die Zuständigkeiten.

Strategie Alterspolitik

Wir leben heute allgemein länger, sind gesünder und haben mehr Ressourcen zur Verfügung. Wir möchten alle selbstbestimmt in einer sicheren und anregenden Umgebung so lange wie möglich selbstständig leben. Doch mit zunehmendem Alter erhöht sich auch der Betreuungs-, Pflege- und Schutzbedarf. Die demografische Entwicklung und die Langlebigkeit der Gesellschaft wirken sich auf verschiedene politische Bereiche des Bundes, der Kantone und der Gemeinden aus: soziale Sicherheit, Gesundheit, Prävention und Pflege, Wohnen, Verkehr usw. Die Alterspolitik muss einen kohärenten Rahmen schaffen, um positive Entwicklungen zu unterstützen und für Würde und Chancengerechtigkeit angesichts der wachsenden Bedürfnisse zu sorgen.

2007 hat der Bundesrat eine Strategie für eine schweizerische Alterspolitik verabschiedet. Diese soll nun aktualisiert werden, um gesellschaftlichen, technologischen, ökologischen und institutionellen Veränderungen Rechnung zu tragen. Für 2027 ist eine neue Strategie geplant, die in Zusammenarbeit mit Bundesstellen, Kantonen und weiteren betroffenen Akteuren erarbeitet wird (Postulat 24.3085 Stocker).

Bund

Die Alterspolitik ist in den föderalistischen Rahmen eingebettet und fusst auf dem Subsidiaritätsprinzip. In vielen Bereichen, die die ältere Bevölkerung betreffen, ist der Bund nur ergänzend und unterstützend zu den Kantonen tätig.

Die auf Bundesebene geregelte Altersvorsorge garantiert Personen im Rentenalter finanzielle Ressourcen. Sie spielt in der Alterspolitik eine zentrale Rolle.

Damit ältere Menschen so lange wie möglich eigenständig und selbstbestimmt leben können, unterstützt der Bund gesamtschweizerisch tätige Organisationen bei ihren Aufgaben und Leistungen für zu Hause lebende ältere Menschen (Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung). Dazu gewährt er den Organisationen Beiträge und schliesst mit ihnen Leistungsverträge ab (Art. 101bis Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG).

Kantone, Gemeinden

Die Alterspolitik und die konkrete Tätigkeit in dem Bereich liegen mehrheitlich in der Zuständigkeit der Kantone, Städte und Gemeinden. Die Kantone sorgen insbesondere für die Hilfe und Pflege von Betagten zu Hause (Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung). Die Kantone sind ausserdem für die Langzeitpflege und -betreuung, insbesondere in Alters- und Pflegeheimen, zuständig.

Viele Kantone haben eine eigene Alterspolitik. Sie sehen für ältere Menschen unterschiedliche Leistungen und Massnahmen vor, die weitgehend auf Gemeindeebene organisiert sind. Verschiedene Studien liefern eine Gesamtsicht der kantonalen Alterspolitik oder Altershilfe.

Organisationen, Angehörige, Freiwillige

Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGO) erbringen Leistungen für ältere Personen, häufig im Rahmen von Leistungsverträgen mit der öffentlichen Hand. Einige nationale gemeinnützige Organisationen, die gesetzliche Aufgaben ausführen, erhalten Finanzbeiträge des Bundes.

Neben den institutionellen Akteuren übernehmen Angehörige und Freiwillige einen grossen Teil der Betreuung und Unterstützung älterer Menschen.