Ausgleichsfondsgesetz
Mit dem Erlass des Ausgleichsfondsgesetzes werden die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit der Bezeichnung «Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» verwaltet. Das Ausgleichsfondsgesetz ist am 1.1.2019 in Kraft getreten.
Per 1. Januar 2019 ist das Ausgleichfondsgesetz vollständig in Kraft getreten und die Anstalt hat ihre operative Tätigkeit aufgenommen.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO
Verordnung über die Betriebsaufnahme der Anstalt «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)»
Weitere Informationen
Artikel CHSS: Das Ausgleichsfondsgesetz gelangt in die Umsetzung