Betreuende Angehörige
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben seit 2021 Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub.
Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Die Bestimmung ist Teil der Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung.
Medienmitteilungen
20.6.2025
Betreuende Angehörige: Unterstützung lohnt sich für Unternehmen
12.05.2021
Bessere Unterstützung für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
07.10.2020
Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen
4.12.2019
Parlament sagt ja zum Betreuungsurlaub für die Eltern schwerkranker Kinder
22.05.2019
Entlastung für erwerbstätige Personen, die kranke Angehörige betreuen