Existenzsicherung
Entspricht das heutige Sozialversicherungssystem den Bedürfnissen der Bevölkerung? Braucht es Anpassungen? Zu diesen und anderen Fragen muss der Bundesrat im Rahmen von parlamentarischen Vorstössen oder Volksinitiativen Stellung nehmen.
Die soziale Sicherheit garantiert materielle Absicherung und fördert soziale sowie berufliche Integration. Wichtigste Instrumente sind auf Bundesebene die Sozialversicherungen und auf Kantonsebene die Sozialhilfe sowie bedarfsabhängige Leistungen. Die Funktionsweise des heutigen Systems ist regelmässig Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Teils werden auch alternative Modelle vorgeschlagen.
Bedingungsloses Grundeinkommen
2016 lehnten Volk und Stände eine Volksinitiative zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ab. Das Prinzip war folgendes: Der Staat zahlt allen in der Schweiz lebenden Menschen, ohne dass sie dafür irgendwelche Bedingungen erfüllen müssen, einen bestimmten Betrag aus, unabhängig davon, wie viel Geld sie verdienen und wie vermögend sie sind. Das Ziel war es, allen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermöglichen, auch ohne Erwerbsarbeit ein menschenwürdiges Dasein zu führen und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Die Initiative äusserte sich weder zur Finanzierung noch zur Höhe des Grundeinkommens.
Ausgestaltung der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe und zahlreiche bedarfsabhängige Leistungen liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Für die Sozialhilfe gibt es einen gemeinsamen Bezugsrahmen, der allerdings nicht verbindlich ist. Sowohl der Koordinations- wie auch der Harmonisierungsbedarf sind jedoch anerkannt. In Erfüllung eines parlamentarischen Vorstosses (13.4010) hat der Bundesrat seine Analyse vorgelegt und die Position der Kantone erläutert. Seitdem haben die Kantone ihr politisches Engagement zur Umsetzung der Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), die als Referenz dienen, verstärkt.
Schwelleneffekte
Je nachdem, wie die verschiedenen Sozialleistungen – Anspruchsvoraussetzungen und Eintrittsschwellen – ausgestaltet sind, kann dies unerwünschte Wirkungen haben. Die sogenannten «Schwelleneffekte» können zu finanziellen Einbussen für die betroffenen Haushalte führen. Der Bundesrat hat dieses Problem im Rahmen eines parlamentarischen Vorstosses geprüft (09.3161). Die allgemeine Analyse behält ihre Gültigkeit, trotz der zwischenzeitlich in den meisten Kantonen getroffenen Massnahmen.