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Veröffentlicht am 23. Juli 2025

Familienpolitik des Bundes

Die Handlungsoptionen des Bundes im Bereich der Familienpolitik orientieren sich an mehreren Zielen. Die Zuständigkeite sind dabei auf verschiedene Ämter und Institutionen verteilt.

Am 20. Mai 2015 verabschiedete der Bundesrat den Bericht «Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes». Darin werden die Herausforderungen der Familienpolitik auf nationaler Ebene beschrieben.

Die Handlungsoptionen des Bundes in diesem Bereich sind in vier Handlungsfelder gegliedert:

  • Wirtschaftliche Absicherung der Familien und Bekämpfung der Familienarmut;
  • Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung;
  • Anpassung des Familien- und Erbrechts an die realen Lebensformen;
  • Förderung der Familien in ihrer Vielfalt.

2017 verabschiedete der Bundesrat den «Familienbericht 2017». Der Bericht enthält eine Zusammenstellung der statistischen Kennzahlen zu den Familien in der Schweiz, einen Überblick über familienpolitische Reformvorhaben auf Bundesebene sowie eine Analyse der Familienberichte der Kantone.

Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Bundesverwaltung

Innerhalb der Bundesverwaltung nimmt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine zentrale Rolle in der Familienpolitik ein. Das BSV ist insbesondere für die Rechtsetzung im Bereich der Familienzulagen zuständig, vergibt Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung und kann gesamtschweizerisch oder sprachregional tätige Familienorganisationen finanziell unterstützen.

Aber nicht nur das BSV beschäftigt sich mit Familienpolitik. Die Zuständigkeiten für Familienfragen sind auf Bundesebene auf verschiedene Ämter und Institutionen verteilt. Nachfolgend eine nicht abschliessende Liste einiger Behörden, in deren Aufgabenbereich Familienfragen fallen:

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG): Befasst sich mit gesundheitspolitischen Aspekten, die Familien betreffen, wie z. B. Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Verantwortlich für arbeitsmarktpolitische Massnahmen, die auf die Fachkräfteproblematik fokussieren und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffen;
  • Bundesamt für Justiz (BJ): Zuständig für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Familie, wie z. B. das Familien- und Erbrecht;
  • Bundesamt für Statistik (BFS): Erhebt und analysiert Daten zur Familienstruktur und zu familienpolitischen Massnahmen;
  • Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG): Setzt sich für die Gleichstellung der Geschlechter ein, was auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft;
  • Staatssekretariat für Migration (SEM): Zuständig für Migrationsfragen, die oft auch Familien betreffen, insbesondere bei der Familienzusammenführung, aber auch bei der Befähigung der Regelstrukturen in Bezug auf die Integration;
  • Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF): Ausserparlamentarische Kommission und beratendes Organ des Bundesrates.