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Veröffentlicht am 24. September 2025

Finanzierung der AHV

Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Dabei fliesst das Geld, das die AHV von den aktiven Versicherten einnimmt, direkt zu den Pensionierten. Es wird nicht auf die Seite gelegt. Die Einnahmen werden umgehend wieder ausgegeben.

Umlageverfahren

Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Im Unterschied zur beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) oder dem Sparbuch wird bei dieser Finanzierungsart nicht über Jahre gespart und Kapital angehäuft.

Die AHV gibt in etwa aus, was sie jährlich einnimmt, d. h. innerhalb der gleichen Zeitperiode werden die eingenommenen Beiträge für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also «umgelegt». Dank diesem Finanzierungssystem können einmal beschlossene Rentenverbesserungen sofort verwirklicht werden.

Einnahmequellen

Die Leistungen der AHV werden hauptsächlich mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgebenden finanziert. Daneben steuert der Bund einen Anteil bei, der sich auf 20,2 Prozent der Ausgaben beläuft. Diesen Beitrag finanziert der Bund aus den Fiskalabgaben für Tabak und Spirituosen sowie aus allgemeinen Bundesmitteln.

Seit 1999 wird ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent erhoben. Zu Beginn flossen 83 Prozent der damit generierten Einnahmen in die AHV, der Rest in die Bundeskasse. Seit 2020 kommt das sogenannte Demografieprozent vollumfänglich der AHV zugute. Mit der Reform AHV 21 wurde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um 0,4 Prozentpunkte beschlossen, welche seit 1. Januar 2024 in Kraft ist. Ausserdem fliesst der Ertrag der Spielbankenabgabe direkt in die AHV.

Ausgleichsfonds

Starke Ausgabenschwankungen werden durch den Ausgleichsfonds der AHV aufgefangen. Er dient der Ausgleichs- und Sicherheitsreserve sowie der Anlage des Kapitals der AHV. Das Gesetz sieht vor, dass der Ausgleichsfonds mindestens eine Jahresausgabe der Versicherung deckt. Ende 2024 belief sich der Stand des Ausgleichsfonds auf 55,4 Milliarden Franken (108,8% einer Jahresausgabe).

Die AHV schloss 2024 mit einem positiven Umlageergebnis von 2,8 Mrd. Franken ab. Das Betriebsergebnis berücksichtigt zusätzlich Kapitalertrag und Kapitalwertänderung. 2024, am Ende eines erfreulichen Börsenjahres, lag es bei 5,6 Mrd. Franken. Das Kapital belief sich Ende 2024 auf 55,4 Mrd. Franken was 108,8% einer Jahresausgabe entspricht.

Individuelles Konto

Für alle, die der AHV Beiträge entrichten, wird ein Individuelles Konto (IK) geführt. Die Ausgleichskasse trägt darauf alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften ein, die als Grundlage zur Rentenberechnung dienen. Seit 2020 liegt der Beitragssatz für die AHV bei 8,7 Prozent. Die Arbeitgeber ziehen die Hälfte des Beitrages (4,35 %) vom Lohn der Arbeitnehmer ab und überweisen ihn zusammen mit ihrem Anteil (ebenfalls 4,35 %) an die Ausgleichskasse. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistung um rund 2 Prozent.