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Veröffentlicht am 26. Februar 2026

Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative

Der Bundesrat schlägt einen Gegenvorschlag zur «Inklusionsinitiative» vor. Diese fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Der Gegenvorschlag besteht aus zwei Teilen: einem Inklusionsrahmengesetz und einer IVG-Teilrevision.

Die Massnahmen in der IV sollen den Zugang zu technisch modernen Hilfsmitteln (z.B. Prothesen) verbessern. Die Invalidenversicherung (IV) soll mehr Möglichkeiten erhalten, die Preise für diese Hilfsmittel zu überprüfen und sie zu beeinflussen. Das Ziel ist es, dank tieferer Preise eine breitere Palette von modernen Hilfsmitteln abgeben zu können und so die selbstständige Lebensführung der Versicherten zu unterstützen.

Der Bundesrat will zudem den Zugang zum Assistenzbeitrag in der IV für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit vereinfachen. Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind und zu Hause leben möchten, können mit dem Assistenzbeitrag eine Person einstellen, die die erforderliche Unterstützung leistet. Dank dem Assistenzbeitrag wird die Selbstbestimmung und Autonomie gestärkt.

Ferner will der Bundesrat Pilotversuche für die Förderung des selbstbestimmten Lebens dank einfacherer IV-Unterstützungsleistungen ermöglichen und dafür im IVG die gesetzliche Grundlage schaffen.

Der Bundesrat hat im Februar 2026 die Botschaft zu dieser Vorlage verabschiedet. Das Parlament muss sich nun mit deren Prüfung befassen, die parallel zur Behandlung der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) erfolgen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen:

Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative

Teilrevision BehiG