Inklusionsinitiative: Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrats
Die «Inklusions-Initiative» fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Der Bundesrat teilt die Anliegen der Initiative, will ihnen aber mit einem Gegenvorschlag rascher und konkreter Rechnung tragen. Der Gegenvorschlag besteht aus einem neuen Inklusionsrahmengesetz und einer Teilrevision des Gesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).
Am 5. September 2024 wurde die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» eingereicht. Sie fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen sollen im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die nötigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen erhalten. Insbesondere sollen sie das Recht haben, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei zu wählen.
Initiative geht nicht weiter als die heutige Verfassung
Der Bundesrat unterstützt das Kernanliegen der Initiative. Aus seiner Sicht führen die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen jedoch nicht zu direkten Verbesserungen im Lebensalltag der betroffenen Menschen. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat Massnahmen auf Gesetzesebene vor. So können die Anliegen der Initiative gezielter und rascher umgesetzt werden. Der indirekte Gegenvorschlag, den der Bundesrat am 25. Juni 2025 in die Vernehmlassung gegeben hat, besteht aus zwei Teilen: einem Inklusionsrahmengesetz und einer IVG-Teilrevision.
Massnahmen in der Invalidenversicherung IV
Menschen mit Behinderung sollen einen besseren Zugang zu technisch modernen Hilfsmitteln haben (z.B. Prothesen). Die Invalidenversicherung (IV) soll mehr Möglichkeiten erhalten, die Preise für diese Hilfsmittel zu überprüfen und sie zu beeinflussen. Das Ziel ist es, dank tieferer Preise eine breitere Palette von modernen Hilfsmitteln abgeben zu können und so die selbstständige Lebensführung der Versicherten zu unterstützen.
Der Bundesrat will zudem den Zugang zum Assistenzbeitrag in der IV für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit vereinfachen. Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind und zu Hause leben möchten, können mit dem Assistenzbeitrag eine Person einstellen, die die erforderliche Unterstützung leistet. Dank dem Assistenzbeitrag wird die Selbstbestimmung und Autonomie gestärkt. Ferner will der Bundesrat Pilotversuche für die Förderung des selbstbestimmten Lebens dank einfacherer IV-Unterstützungsleistungen ermöglichen und dafür im IVG die gesetzliche Grundlage schaffen.