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Achtung

Betrügerische Mails

Aktualisiert am 31. März 2026

Derzeit zirkulieren E-Mails, die angeblich vom BSV stammen. In diesen werden die Empfänger aufgefordert, ihre AHV-Nummer zwecks Überprüfung ihres Dossiers einzugeben.

Veröffentlicht am 12. Februar 2026

Integrationsreform

Am 11. Februar 2026 hat der Bundesrat die Leitlinien einer neuen Reform der Invalidenversicherung, der sogenannten Integrationsreform, verabschiedet. Ziel ist es, den Verbleib, die Integration oder Reintegration der Versicherten in den Arbeitsmarkt zu fördern. Insbesondere soll eine neue Integrationsleistung eingeführt werden.

Gleichzeitig müssen alle infragekommenden Massnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Lage sowie zum Schuldenabbau der IV ergriffen werden, bevor eine zusätzliche Finanzierung erwogen wird. Sollte dies nicht ausreichen, schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte vor. Zudem hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um kurzfristig die für die Finanzierung der laufenden Ausgaben nötigen flüssigen Mittel sicherzustellen, falls sich die finanzielle Lage der Versicherung schneller als erwartet verschlechtern sollte.

Anstieg der Neurenten

Die Zahl der Personen, die eine IV-Rente beziehen, ist in den letzten Jahren gestiegen. Das trifft auf alle Altersgruppen zu. Besonders ausgeprägt ist der Neurentenanstieg jedoch bei den 18- bis 24-Jährigen und den 60- bis 64-Jährigen. Mit ein Grund ist der Anstieg schwerer psychischer Erkrankungen, der auch in anderen Ländern zu beobachten ist. 2024 war jede zweite Rentenbezügerin bzw. jeder zweite Rentenbezüger von einer psychischen Erkrankung betroffen. Eine weitere Erklärung für den Anstieg der Anzahl Renten sind verschiedene Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile.

Neue Integrationsleistung für Jugendliche

In seiner Reformvorlage sieht der Bundesrat Massnahmen für alle Versicherten vor, damit sie möglichst lange auf dem Arbeitsmarkt bleiben oder dort rasch wieder Fuss fassen können. Für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren soll eine neue Integrationsleistung eingeführt werden. Hier geht es darum, einen vorzeitigen Eintritt ins Rentensystem zu vermeiden und ihre Autonomie langfristig zu stärken. Die Integrationsleistung umfasst eine Geldleistung und eine individuelle Begleitung.

Die Reform sieht ausserdem vor, den Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen zu verbessern. Junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefem Einkommen, die derzeit die Kriterien für eine berufliche Umschulung nur schwer erfüllen, sollen besser unterstützt werden.

Massnahmen zur Leistungsoptimierung und zur Stärkung des IV-Systems sowie eine Überprüfung der in der IV verwendeten Begriffe ergänzen die Reform.

Stabilisierung der Finanzen und Schuldenabbau

Die Reform sieht auch Massnahmen zur Stabilisierung und Sanierung der IV-Finanzen vor. Die IV ist heute strukturell defizitär und die finanzielle Lage verschlechtert sich weiter. Um die langfristige Zahlungsfähigkeit der Versicherung zu gewährleisten, den IV-Fonds auf die gesetzliche Höhe zurückzuführen und mittelfristig den Schuldenabbau der IV einzuleiten, müssen alle infrage kommenden Massnahmen ergriffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung nicht notwendig wird. Sollte dies nicht genügen, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.

Ausserdem beinhaltet die Reform eine Anpassung der Regeln zur Festsetzung der Zinsen für die Schulden der IV gegenüber der AHV sowie eine Änderung der Berechnung des Bundesbeitrags. Schliesslich sieht die Vorlage mittelfristig auch die Einführung eines Interventionsmechanismus vor, sollte die Reform die finanzielle Situation der IV nicht stabilisieren können. Dieser Mechanismus muss mit dem im Rahmen der AHV-Reform (AHV2030) gewählten Mechanismus übereinstimmen.

Sollte sich die finanzielle Lage der IV kurzfristig weiter verschlechtern, müssten bereits vor Inkrafttreten der Integrationsreform Massnahmen getroffen werden, um die Finanzierung der laufenden Ausgaben der Versicherung sicherzustellen. Der Bundesrat hat das EDI in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen die für die Versicherung erforderliche Liquidität jederzeit sichergestellt werden kann. Analysiert werden Massnahmen sowohl bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben.

Nächste Schritte und weitere Projekte

Das EDI wird dem Bundesrat bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf zur Integrationsreform vorlegen. Insbesondere aufgrund des Finanzbedarfs erfolgen die Arbeiten in enger Abstimmung mit den Gesetzgebungsarbeiten zur AHV2030.

Im Rahmen seines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» sieht der Bundesrat in der IV weitere Änderungen vor.

Weitere Informationen zu dieser Vorlage sind auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu finden: Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative

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