Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 12. September 2025

Internationale Organisationen

Bestimmte internationale Organisationen, in denen die Schweiz Mitglied ist, befassen sich in Ausschüssen und Arbeitsgruppen mit Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich des BSV fallen. In diesen Bereichen erarbeiten sie zudem normative Instrumente, sowohl verbindlicher als auch unverbindlicher Art. Dabei handelt es sich insbesondere der Europarat (CoE), die Organisation der Vereinten Nationen (UNO), die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS).

Europarat (CoE)

(CoE)

Der CoE wurde im Jahr 1949 gegründet und die Schweiz ist seit 1963 Mitglied. Seine Aufgabe ist es, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedsstaaten zum Schutze und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Das BSV ist in folgenden Ausschüssen aktiv:
  • Lenkungsausschuss für die Rechte des Kindes (CDENF), ein zwischenstaatliches Gremium, das die Tätigkeiten des CoE im Bereich der Kinderrechte koordiniert und Instrumente zum Schutz sowie zur Förderung dieser Rechte vorschlägt.
  • Europäischer Lenkungsausschuss für Jugendfragen (CDEJ), Pendant des CDENF im Jugendbereich, und Gemischter Rat für Jugendfragen (CMJ), Mitentscheidungsorgan, das den CDEJ und den Beratenden Ausschuss für Jugendfragen (CCJ) vereint. Letzterem gehören 30 Vertreter nichtstaatlicher Jugendorganisationen an.
  • Regierungsausschuss der Europäischen Sozialcharta und der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit (GC), der insbesondere für die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit durch die Vertragsstaaten zuständig ist, welche die Schweiz im Jahr 1977 ratifiziert hat.

Organisation der Vereinten Nationen (UNO)

(UNO)

Die UNO wurde 1945 gegründet. Ihr Hauptzweck ist die Entwicklung« und Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen. Dieses Bestrebenbestimmt die normative Tätigkeit der Organisation. Die Schweiz ist seit 2002 Mitglied der UNO. Das BSV verfolgt haupstächlich die Arbeiten d»er Kommission für soziale Entwicklung (CSocD). Deren Hauptaufgabe besteht darin, die UNO in Fragen der sozialen Entwicklung zu beraten, indem sie Sozialpolitiken fördert, die die übergeordneten Entwicklungsziele der UNO unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung der Armut und die Förderung der sozialen Integration.

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

(IAO)

Die IAO wurde 1919 gegründet. Die Schweiz war einer der Gründerstaaten. Gemäss ihrem Auftrag verfolgt die IAO das Ziel, die soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Achtung der Menschenrechte in der Arbeitswelt zu gewährleisten. Das BSV beteiligt sich in erster Linie an der jährlichen Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), sofern dort Themen behandelt werden, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

(OECD)

Die OECD wurde 1961 gegründet, und die Schweiz ist seit ihrer Gründung Mitglied. Sie bietet ihren Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik zu vergleichen, um Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden und die Auswirkungen ihrer Politik auf nationaler und internationaler Ebene besser abzuschätzen. Das BSV ist in folgenden Gremien vertreten:
  • Ausschuss für Beschäftigung, Arbeit und Soziales (ELSAC), der Mitgliedsstaaten den Austausch von Erfahrungen, die Erhebung und Veröffentlichung vergleichbarer Daten und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik und Migration ermöglicht. Das BSV ist auch in einem der drei Untergremien des Ausschusses, der Arbeitsgruppe Sozialpolitik (WPSP), vertreten.
  • Arbeitsgruppe für Versicherungen und Pensionen (WPIP), ein Untergremium des Finanzmarktausschusses, dessen Aufgabe es ist, faire, effiziente, offene und solide Versicherungs- und Pensionssysteme zu fördern, die marktorientiert sind und auf einem hohen Mass an Transparenz, Vertrauen und Integrität beruhen.

Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS)

(IVSS)

Die IVSS, gegründet im Jahr 1927, vereinigt Institutionen die auf nationaler Ebene für einen oder mehrere Zweige der sozialen Sicherheit zuständig sind. Ihr Ziel ist es, durch internationale Zusammenarbeit, vor allem im fach- und verwaltungstechnischen Bereich, bei der Förderung und Entwicklung der sozialen Sicherheit in der ganzen Welt mitzuwirken. Das BSV ist Mitglied der IVSS und  im Vorstand vertreten, der als Geschäftsführungsorgan fungiert.