Die Invaliditätsvorsorge der beruflichen Vorsorge
Die Invaliditätsleistungen der beruflichen Vorsorge sollen den Versicherten das Einkommen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sichern. Sie ergänzen die Leistungen der 1. Säule und richten sich u.a nach dem Invaliditätsgrad.
Die Invaliditätsvorsorge
Bei Invalidität infolge eines Unfalls oder einer Krankheit im Sinne der Invalidenversicherung, richtet die Pensionskasse, eine Invalidenrente sowie Invalidenkinderrenten aus.
Die Renten werden nach Erreichen des Rentenalters weiterhin ausbezahlt.
Um die Invalidenrente zu berechnen, wird das Altersguthaben hochgerechnet: Zum Altersguthaben, welches bis zum Zeitpunkt des Vorsorgefalles angespart wurde, werden die künftigen hypothetischen Altersgutschriften ohne Zins addiert.
Dieser Betrag wird dann mit dem BVG-Mindestumwandlungssatz multipliziert, woraus sich die Höhe Ihrer Invalidenrente ergibt.
Broschüre: Die schweizerische Invaliditätsvorsorge - Ein bewährtes System einfach erklärt (PDF, 1 MB, 11.04.2025) Ausgabe 2025
Die Leistungen des BVG im Überblick
Invalidenrente
Für eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge muss ein Invaliditätsgrad von mind. 40% vorliegen.
Bei einem Invaliditätsgrad ab 70% und mehr hat die versicherte Person Anspruch auf eine volle Rente.
Bei einem Invaliditätsgrad von 69%-50% entspricht die Rente dem Invaliditätsgrad.
Bei einem Invaliditätsgrad von unter 50% gelten die folgenden prozentualen Anteile:
Die jährliche Invalidenrente entspricht 6,80% des hochgerechneten Altersguthabens.
Kinderrente
Versicherte, denen eine Invalidenrente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Kinderrente. Die Rente wird bis zur Vollendung des 18. Altersjahres ausgerichtet; jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, solange die Ausbildung noch nicht beendet ist.
Die Invalidenkinderrente entspricht 20% der Invalidenrente;
Besonderheit Kapitalabfindung
Bei Invalidität kann eine einmalige Ausrichtung einer Kapitalabfindung möglich sein. Dies ist jedoch abhängig von den Bestimmungen im Reglement der Vorsorgeeinrichtung.