Diätmittel für Geburtsgebrechen
Liegt ein anerkanntes Geburtsgebrechen im IV rechtlichen Sinne vor, übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für medizinisch notwendige Diätmittel bis zum 20. Altersjahr. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bewirtschaftet eine Liste der Diätmittel, die die IV übernimmt.
Hersteller von Diätmitteln für Geburtsgebrechen können beim BSV beantragen, neue Diätmittel für eine spezifische Erkrankung auf die Liste zu nehmen. Die Diätmittel werden auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) geprüft und in der Diätmittelliste des BSV erfasst.
Nach Vollendung des 20. Altersjahrs werden die von der IV vergüteten Diätmittel grundsätzlich von der Krankenversicherung übernommen, vorausgesetzt, sie erfüllen die WZW-Kriterien auch im Erwachsenalter.
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Diätmittelzentrum BSV