IFI: Information für die Kantone
Die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFI) ist eine Intervention, die medizinische Massnahmen der IV mit pädagogischen Massnahmen der Kantone verbindet. Wegen der engen Verflechtung der beiden Bereiche finanziert die IV ihren Anteil über Pauschalen an die Kantone.
Für eine Mitfinanzierung durch die IV müssen die Kantone eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) abschliessen und eine Planung zur IFI vorlegen. Ohne Vereinbarung zahlt die IV keine Pauschale für die medizinischen Massnahmen.
Vorgehen
Jeder interessierte Kanton kann einen Antrag zum Abschluss einer Vereinbarung stellen. Dazu geht er wie folgt vor:
- Der Kanton muss sich online registrieren
Innert weniger Tage bekommt er vom BSV eine Mail mit Zugangsdaten zu einem Formular. - Der Kanton füllt das Formular aus und reicht es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen online ein. Das BSV prüft das eingereichte Formular und nimmt innerhalb weniger Wochen Kontakt mit dem Kanton auf. Sobald die Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben ist, tritt sie per vereinbartem Datum in Kraft.
Die Vereinbarungen haben eine maximale Laufzeit von vier Jahren und können jederzeit abgeschlossen werden. Um eine Finanzierungslücke zu vermeiden und einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollten Kantone, in denen Organisationen am Pilotversuch teilnehmen, ihre Gesuchsstellung bis spätestens Ende September 2026 eingereicht haben. Alle Vereinbarungen laufen Ende 2030 aus.
Antrag zum Abschluss einer Vereinbarung
Um eine Vereinbarung mit dem BSV abzuschliessen, müssen folgende Angaben im Online-Formular gemacht und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden:
Erforderliche Angaben
- Schätzung der Anzahl erforderlicher IFI-Plätze zur Deckung des Bedarfs im Kanton
- Bestehende Aufnahmekapazitäten
- Gegebenenfalls geplanter Ausbau des Angebots sowie entsprechender Zeitplan
- Kurze Beschreibung der Finanzierungsquellen der IFI (Subventionen, Spenden usw.)
- Kantonaler gesetzlicher Rahmen (kantonale Rechtsgrundlagen, Rechtsform der Organisation)
- Anzahl der Interventionswochen, die von der Organisation in der Regel durchgeführt werden
- Berufskategorien der Mitglieder des medizinischen Teams, das die IFI durchführt
- Name der Organisation
- Interventionsmethode gemäss Konzept der Organisation
- Angabe, ob Vereinbarungen mit anderen Kantonen betreffend IFI abgeschlossen wurden oder in Planung sind.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept der Organisation
- Bilanz und Erfolgsrechnung der Organisation des Vorjahres (2025)
Aus der Erfolgsrechnung müssen die durchschnittlichen Kosten pro Jahr und Kind sowie die Höhe der kantonalen Beiträge an die Organisation hervorgehen. - Gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Betreuung von Kindern mit ASS im Kanton
- Eine Kopie des mit der Organisation abgeschlossenen Leistungsvertrags (sofern vorhanden).
Abrechnung
Bis spätestens 1. November sollen die Kantone, die eine Vereinbarung mit dem BSV abgeschlossen haben, die IFI-Pauschalen beim BSV jährlich abrechnen.
- Abrechnungsformular ab Herbst 2026 online verfügbar
- Erste Rechnungsstellung frühestens im Herbst 2027 für den Zeitraum 1.1.2027-30.9.2027.
Datenerhebung
Zur Evaluation der IFI müssen die Kantone dem Bundesamt für Statistik (BFS) Daten übermitteln, die von den IFI-Leistungserbringern laufend erhoben werden. Angaben zum Inhalt dieser Daten und zum Ablauf der Datenübermittlung folgen.
Kontakt
Fragen bitte per Mail an ifi-ipi@bsv.admin.ch
Weitere Informationen
Link zur Registrierung für den Antrag zum Abschluss oder zur Erneuerung einer Vereinbarung mit dem BSV:
Ab Herbst 2026
- Formular für die Abrechnung der IFI-Pauschalen
- Handbuch zur Datenerhebung