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Veröffentlicht am 6. Mai 2026

IFI: Informationen für die Kantone

Die IFI ist eine Intervention, die medizinischen Massnahmen der IV mit pädagogischen Massnahmen der Kantone verbindet. Wegen der engen Verflechtung der beiden Bereiche finanziert die IV ihren Anteil über Pauschalen an die Kantone.

Die Kantone überweisen die Pauschalen zusammen mit ihrem eigenen finanziellen Beitrag an die Leistungserbringer.

Für eine Mitfinanzierung der IFI durch die IV müssen die Kantone eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) abschliessen und eine IFI-Planung vorlegen. Ohne Vereinbarung zahlt die IV keine Pauschale für die medizinischen Massnahmen.

Vorgehen

Jeder interessierte Kanton kann einen Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung stellen. Dazu füllt er das dafür vorgesehene Online-Formular aus. Mit dem Formular muss eine kantonale Planung eingereicht werden, insbesondere mit Informationen zu den Aufnahmekapazitäten und zur Finanzierung der IFI.

Die Vereinbarungen haben eine maximale Laufzeit von vier Jahren und können jederzeit abgeschlossen werden.

Kantone, in denen Organisationen am Pilotversuch des BSV «Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus» teilnehmen, sollen die Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen haben, um eine Finanzierungslücke zu vermeiden.

Einmal jährlich, jeweils bis 1. November, beantragt der Kanton beim BSV die IFI-Pauschalen für die betroffenen Kinder und füllt dazu das dafür vorgesehene Formular aus (Link: Formular für die Abrechnung der IFI-Pauschalen).

Datenerhebung

Zur kurz-, mittel- und langfristigen Evaluation der IFI müssen die Kantone dem Bundesamt für Statistik (BFS) spezifische Daten übermitteln, die von den IFI-Leistungserbringern erhoben werden. Die Kantone werden im Herbst 2027, vor der ersten Datenerhebung, genauere Informationen dazu erhalten.

Weiterführende Informationen

Registrierung zur Einreichung eines Antrags auf Abschluss oder Erneuerung einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) betreffend die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFI)

Registrierung IFI

Mustervereinbarung (ab Juni 2026)

Formular für die Abrechnung der IFI-Pauschalen (ab Herbst 2026)

Technisches Handbuch zur Datenerhebung (ab Herbst 2026)