Jugend und Gewalt
Gewalttaten von denen Jugendliche als Opfer bzw. als Täterinnen und Täter betroffen sind, beschäftigen seit vielen Jahren in starkem Mass Öffentlichkeit, Politik und Fachpersonen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene.
Zuständigkeit
Für die Problematik der Jugendgewalt sind in erster Linie die Kantone zuständig. Der Bund ist in der Vergangenheit im Rahmen seiner Kompetenzen tätig geworden, insbesondere mit dem befristeten Programm Jugend und Gewalt.
Nationales Programm Jugend und Gewalt
Zwischen 2011 und 2015 hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden das nationale Programm Jugend und Gewalt in den drei Themenfeldern Familie, Schule und Sozialraum umgesetzt.
Das Programm verfolgte die folgenden zwei Hauptziele:
- den Grundstein legen für eine evidenzbasierte Gewaltprävention in der Schweiz, um die Effizienz und Wirkung von Massnahmen zu steigern und damit das Gewaltverhalten von Jugendlichen zu reduzieren;
- zu einer gesunden und positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie ihres Umfeldes beitragen.
Es wurden Aktivitäten und Massnahmen auf drei Handlungsebenen umgesetzt:
1. Voneinander lernen: bestehende Präventionsmassnahmen zusammentragen, Good-Practice-Kriterien und effiziente Massnahmen aufzeigen, laufende Projekte evaluieren und Neues testen.
2. Wissenstransfer fördern: Netzwerk mit kantonalen und kommunalen Akteuren aufbauen, Beratungsdienst testen und nationale Treffen und Konferenzen organisieren.
3. Zusammenspiel von Prävention, Intervention und Repression verbessern: Zusammenarbeitsmodelle eruieren und Datenschutzfragen beim Informationsaustausch zwischen Behörden und Fachstellen klären.
Bericht «Jugendkriminalität, Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Sanktionen und Prävention»
Die Schweiz verfügt mit dem Jugendstrafgesetz über ein taugliches und wirksames Instrument für den Umgang mit Jugendkriminalität. Dies hat der Bundesrat in einem Bericht in Erfüllung eines Postulats festgehalten, den er am 26. September 2025 verabschiedet hat. Handlungsbedarf sieht er unter anderem bei der Anwendung von Mediationsverfahren, beim Ausbau von Vollzugsplätzen für straffällige Jugendliche sowie bei der Information der Öffentlichkeit zum Jugendstrafrecht.