Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele
Am 1. Januar 2025 ist das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie die dazugehörige Verordnung (JSFVV) teilweise in Kraft getreten. Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Kinder und Jugendliche schweizweit einheitlich besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.
Das Gesetz in Kürze
Am 30. September 2022 hat das Parlament das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Das Gesetz soll Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen schützen, die ihre Entwicklung gefährden können. Darunter fallen insbesondere Gewaltdarstellungen oder sexuell explizite Inhalte.
Das JSFVG sorgt für eine schweizweit einheitliche Alterskennzeichnung und -kontrolle für Filme und Videospiele. Ziel ist es, Eltern die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit ihre Kinder altersgerechte Filme und Videospiele konsumieren. Das Gesetz stellt sicher, dass die Anbieterinnen von Filmen und Videospielen eine Mitverantwortung für den Jugendschutz übernehmen. Es sieht neben der Alterskennzeichnung und -kontrolle auch die verpflichtende Angabe von Inhaltsdeskriptoren vor. Anhand von Symbolen wird die Art von Inhalten beschrieben, welche die Entwicklung von Minderjährigen gefährden können (bspw. bedrohliche Szenen, Drogenkonsum, sexualisierte Gewalt). Vorgesehen sind zudem die Bereitstellung von Elternkontrollsystemen durch die Anbieterinnen sowie die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, unangemessene Inhalte zu melden. Das Gesetz schafft ausserdem die gesetzliche Grundlage für die nationale Plattform «Jugend und Medien», welche die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat.
Gestaffeltes Inkrafttreten
Das JSFVG tritt gestaffelt in Kraft. Die vorgesehene Koregulierung beinhaltet eine enge Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Akteurinnen und Akteuren der Film- und Videospielbranchen. Der Bund hat einen Rahmen geschaffen und für den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele Mindestvorgaben festgelegt, die seit 1. Januar 2025 gelten. Die Akteurinnen und Akteure der beiden Bereiche, die jeweils in einer Branchenorganisation zusammengeschlossen sind, haben seither zwei Jahre Zeit, ihre eigene Jugendschutzregelung zu erarbeiten. Entsprechen diese Jugendschutzregelungen den Mindestvorgaben des Bundes, werden sie für alle Akteurinnen und Akteure der Branchen verbindlich erklärt.