Kinderschutz
Der Kinderschutz umfasst alle Massnahmen, um die physische, psychische und sexuelle Integrität von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Er liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Das BSV erarbeitet Grundlagenberichte und unterstützt Kinderschutzorganisationen mit Finanzhilfen.
Grundlagenberichte des BSV
Das BSV erarbeitet im Auftrag des Bundesrates und des Parlaments Grundlagenberichte zu Themen des Kinderschutzes. Diese geben jeweils eine Übersicht über die Situation in der Schweiz, identifizieren den aktuellen Handlungsbedarf im Themengebiet und enthalten Empfehlungen und Massnahmenvorschläge für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in der Schweiz.
Ausgewählte Berichte
Finanzhilfen des BSV
Das BSV subventioniert Organisationen, welche sich für die Prävention von Gewalt an Kindern und Jugendlichen engagieren. Es kann Subventionsverträge mit privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen abschliessen, die gesamtschweizerisch oder sprachregional tätig sind.
Webseite zu Finanzhilfen für Kinderschutz & Kinderrechte
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Kantone und Gemeinden sowie private Organisationen bieten Kindern, Jugendlichen und Familien vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote. Ziel dieser Angebote ist es, dass sich Kinder und Jugendliche gesund entwickeln können und Kindeswohlgefährdungen vermieden werden. Wo nötig können Schutzmassnahmen ergriffen werden.
Gewalt an Kindern und Jugendlichen - wo finde ich Rat?
Es gibt verschiedene Beratungs- und Fachstellen, die sowohl Opfern von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt als auch Personen zur Verfügung stehen, die solche Vorfälle vermuten oder davon Kenntnis haben.