Medienmitteilungen
Verordnungsanpassungen in der 2. und 3. Säule
Ab dem 1. Juni 2027 haben die Versicherten in der Säule 3a mehr Flexibilität bei der Bezeichnung der Begünstigten ihrer Leistungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 zudem mehrere Verordnungen zur obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) angepasst. Mit diesen Anpassungen wird einerseits die Koordination mit der Einführung der 13. Altersrente in der AHV sichergestellt. Andererseits erhalten die Vorsorgeeinrichtungen Zugang zu kurzfristiger Liquidität zur Abdeckung von Wechselkursrisiken.
Die Taschenstatistik «Sozialversicherungen der Schweiz 2026» ist erschienen
Die Taschenstatistik liefert aktuelle Angaben über die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen und die einzelnen Zweige. Gedruckte Gratisexemplare sind ab August 2026 verfügbar; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, CH-3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch (Bestellnummer: 318.001.26D). Die Taschenstatistik «Sozialversicherungen der Schweiz 2026» liegt auch in französischer, italienischer und englischer Sprache vor.
AHV-Statistik 2025 erschienen:
Im Dezember 2025 erhielten 2 635 200 Personen in der Schweiz oder im Ausland eine Alters- und 229 600 Personen eine Hinterlassenenrente. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Altersrentenbeziehenden um 1,6 % und damit um netto 40 400 Personen zugenommen. Im Jahr 2025 entrichteten die Versicherten Beiträge in der Höhe von 39,3 Milliarden Franken. Der Bund als zweitwichtigste Finanzierungsquelle steuerte 10,8 Milliarden bei. Über das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV wurden Einnahmen von 4,7 Milliarden Franken erzielt.
Die Statistik der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV 2025 ist erschienen
Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2025 um 4,7 % auf 6,2 Milliarden Franken. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten betrug rund 34 %, den Rest tragen die Kantone. 231 900 Personen erhielten im Dezember 2025 Ergänzungsleistungen (EL) zur Altersversicherung. Das sind 6000 Personen oder 2,6 % mehr als Ende 2024. Der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf EL angewiesen sind, ist mit 12,3 % leicht gestiegen. 126 100 Personen bezogen Ende 2025 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 4300 Personen oder 3,5 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner/innen mit EL stieg um 0,6 Prozentpunkte auf 49,8 %. Eine wichtige Aufgabe übernehmen die EL bei der Finanzierung eines Heimaufenthalts. Ende 2025 wohnten 65 000 Personen mit EL in einem Heim. Sie erhielten im Durchschnitt einen monatlichen Betrag von rund 3 900 Franken. Das ist fast dreimal mehr als der EL-Betrag für eine Person zu Hause.
Die Statistik zu den Überbrückungsleistungen 2025 ist erschienen
Die ÜL-Ausgaben stiegen im Jahr 2025 um 10,1 % auf 30,3 Millionen Franken. Die Kosten werden vollumfänglich durch den Bund getragen. Circa 900 Personen erhielten im Dezember 2025 eine Überbrückungsleistung (ÜL). Das sind praktisch gleich viele Personen wie Ende 2024. Die ausgesteuerten Personen zwischen 60 und 64 haben 2025 im Vergleich zu 2024 um 20 % zugenommen. Diese Zahlen sind provisorisch, da Anmeldungen Ende Jahr noch nicht vollständig in den Daten erfasst sind. Die gesetzlich festgeschriebene Evaluation der ÜL (Art. 28 ÜLG; https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/373/de#sec_10) erfolgt nächstes Jahr, wenn die Daten aus den ersten fünf Jahren vorliegen. Die Publikation dieser Evaluation ist ebenfalls für das kommende Jahr geplant.
Betriebsergebnisse 2025: positiv für die AHV und die EO, negativ für die IV
Die drei Sozialversicherungen schliessen das Geschäftsjahr 2025 mit einem positiven Umlageergebnis von CHF 1'844 Millionen für die AHV, einem negativen Umlageergebnis von CHF 209 Millionen für die IV und einem positiven Umlageergebnis von CHF 179 Millionen für die EO ab. Die gute Performance der Finanzmärkte im Jahr 2025, die hauptsächlich von Aktien, Gold und Wechselkurseffekten getragen wurde, ermöglichte es den drei Ausgleichsfonds, positive Anlageergebnisse zu verzeichnen. Dies führt zu einem positiven Betriebsergebnis von CHF 4'445 Millionen für die AHV, einem negativen Betriebsergebnis von CHF 213 Millionen für die IV und einem positiven Betriebsergebnis von CHF 305 Millionen für die EO. Die Schuld der IV gegenüber der AHV bleibt unverändert bei CHF 10'284 Millionen. Per 31. Dezember 2025 belief sich das von compenswiss verwaltete Vermögen auf CHF 50'691 Millionen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Reform AHV 2030
Der Bundesrat will die AHV modernisieren, an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen und ihr langfristiges finanzielles Gleichgewicht sichern. Dazu soll das Beitragssystem verbessert und das Arbeiten bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus gefördert werden. Eine Erhöhung des Referenzalters ist hingegen nicht vorgesehen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 die Vernehmlassung zur Reform AHV 2030 eröffnet. Je nach Entscheid des Parlaments zur Finanzierung der 13. Altersrente, könnte eine zusätzliche Finanzierung notwendig werden.
Berufliche Vorsorge: Gute finanzielle Lage nach drei starken Anlagejahren / Fokus auf strukturelle Risiken und Governance
Nach drei guten Anlagejahren in Folge hat sich die finanzielle Lage der Vorsor-geeinrichtungen Ende 2025 weiter verbessert. Die durchschnittliche Netto-Vermögensperformance lag bei 6,1 % (Vorjahr: 7,4 %). Die Deckungsgrade stiegen per Ende 2025 im Durchschnitt auf 117,1 % (Vorjahr: 114,7 %). Gleich-zeitig profitierten die aktiven Versicherten erneut von einer hohen Verzinsung ihrer Altersguthaben von durchschnittlich 4,33 % (Vorjahr: 3,76 %). Trotz ge-stiegener geopolitischer und wirtschaftlicher Risiken sowie erhöhter Markt-volatilität sind die Vorsorgeeinrichtungen dank aufgebauter Reserven mehr-heitlich gut auf anspruchsvollere Marktphasen vorbereitet.
Autismus-Spektrum-Störungen: Umsetzung der Finanzierung der intensiven Frühintervention
Per 1. Januar 2027 wird die Finanzierung eines Teils der intensiven Frühintervention (IFI) durch die IV langfristig sichergestellt. Die IFI richtet sich an Kleinkinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen und kombiniert medizinische mit pädagogischen Massnahmen. An der Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Verordnung zu den Voraussetzungen für die Finanzierung der medizinischen Massnahmen der IFI durch die IV verabschiedet. Die Beteiligung soll über Pauschalen erfolgen.
Bundesrat will die Rechte der Kinder stärken
Der Bundesrat will die Kinderrechte stärken. Zu diesem Zweck soll eine nationale Institution Wissen vermitteln, die Akteure vernetzen und Behörden beraten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2026 beschlossen, die Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) bis Ende 2026 entsprechend anzupassen.
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