Medizinische Gutachten in der IV
Nach Eingang eines Gesuchs um IV-Leistungen, klärt die IV-Stelle ab, ob ein Anspruch besteht. Reichen die in der Folge gesammelten Auskünfte nicht aus, um den medizinischen Sachverhalt zu beurteilen, so kann sie medizinische Gutachten bei Gutachterstellen oder Sachverständigen in Auftrag geben.
Die Gutachterinnen und Gutachter sind Fachärztinnen und -ärzte mit den entsprechenden Fachtiteln, müssen bestimmte Anforderungen an die Ausbildung erfüllen und müssen eine Bewilligung des zuständigen Kantons zur Berufsausübung besitzen. Benötigt die IV-Stelle eine Begutachtung aus der Sicht nur einer medizinischen Fachdisziplin, so kann sie einen entsprechenden Auftrag für ein sogenanntes monodisziplinäres Gutachten direkt vergeben. Braucht es eine Begutachtung aus der Sicht von zwei Fachdisziplinen, so spricht man von bidisziplinären Gutachten. Ist eine Begutachtung von drei oder mehr Fachdisziplinen notwendig, wobei die Allgemeine Innere Medizin immer vertreten ist, so spricht man von polydisziplinären Gutachten. In den beiden letzten Fällen vergibt die IV-Stelle den Auftrag nach dem Zufallsprinzip über eine Verteilplattform an Gutachterstellen oder Sachverständigen-Zweierteams, die mit der IV (vertreten durch das BSV) eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Darin sind u.a. die fachlichen und formellen Anforderungen festgelegt, welche die Sachverständigen und die Gutachterstellen erfüllen müssen.
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