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Veröffentlicht am 26. Februar 2026

Modellprojekte

Was ist ein Modellprojekt gemäss Art. 29 Abs. 3 JSFVG?

Ein Modellprojekt muss:

  • örtlich übertragbar und unabhängig von der jeweiligen kantonalen oder kommunalen Verwaltungsstruktur durchführbar sein;
  • neue Formen der Medienkompetenzförderung entwickeln oder bisher bekannte Formen in wesentlichen Punkten ergänzen oder weiterentwickeln;
  • auf andere Kontexte übertragbar sein;
  • einem nachgewiesenen Bedürfnis entsprechen;
  • einen Wissenstransfer sicherstellen.

(Art. 21 Abs. 3 JSFVV)

Bundesamt für Sozialversicherungen

Bereich Kinder- und Jugendfragen