Modellprojekte
Was ist ein Modellprojekt gemäss Art. 29 Abs. 3 JSFVG?
Ein Modellprojekt muss:
- örtlich übertragbar und unabhängig von der jeweiligen kantonalen oder kommunalen Verwaltungsstruktur durchführbar sein;
- neue Formen der Medienkompetenzförderung entwickeln oder bisher bekannte Formen in wesentlichen Punkten ergänzen oder weiterentwickeln;
- auf andere Kontexte übertragbar sein;
- einem nachgewiesenen Bedürfnis entsprechen;
- einen Wissenstransfer sicherstellen.
(Art. 21 Abs. 3 JSFVV)
Bundesamt für Sozialversicherungen
Bereich Kinder- und Jugendfragen