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Achtung

Betrügerische Mails

Aktualisiert am 17. Apr. 2026

Derzeit zirkulieren E-Mails, die angeblich vom BSV stammen. In diesen werden die Empfänger aufgefordert, ihre AHV-Nummer zwecks Überprüfung ihres Dossiers einzugeben.

Veröffentlicht am 20. Oktober 2025

Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule

Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft wurde modernisiert. Die Aufsicht orientiert sich nun stärker an den Risiken, die Governance ist verstärkt worden und die Informationssysteme der 1. Säule werden zweckmässig gesteuert. Die Änderung des AHVG und die entsprechenden Verordnungsanpassungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die Aufsicht über die AHV war seit 1948 nahezu unverändert geblieben. Das galt auch für die mit der AHV verbundene Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende, für Mutterschaft, für die Ergänzungsleistungen sowie für die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Der Bundesrat verabschiedete am 20. November 2019 die Botschaft zur Anpassung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments, welches die Gesetzesänderung am 17. Juni 2022 annahm. Die entsprechenden Verordnungsänderungen wurden vom Bundesrat am 22. November 2023 verabschiedet. Sie sind zusammen mit der Gesetzesänderung am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verfolgen drei Hauptstossrichtungen:

Medienmitteilungen

22.11.2023
Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule: Inkrafttreten per 1. Januar 2024

19.04.2023
Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule: Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet (admin.ch)

20.11.2019
Aufsicht in der 1. Säule wird modernisiert

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