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Achtung

Betrügerische Mails

Aktualisiert am 31. März 2026

Derzeit zirkulieren E-Mails, die angeblich vom BSV stammen. In diesen werden die Empfänger aufgefordert, ihre AHV-Nummer zwecks Überprüfung ihres Dossiers einzugeben.

FremdmitteilungVeröffentlicht am 9. Dezember 2025

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung und Fragen und Antworten zum Lohnausweis

Bern, 09.12.2025 — Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung» und die «Fragen und Antworten zum Lohnausweis» aktualisiert. Folgende wesentliche Änderungen wurden in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung gültig per 1. Januar 2026 vorgenommen: 
- RZ 9: Erhöhung der Fahrkostenpauschale für Autos auf 75 Rappen (inkl. Verweis auf den Anhang der Berufskostenverordnung) sowie Aufführen der Autopauschale betreffend Kreuz in Feld F; 
- RZ 23 und 52: Erhöhung der Fahrkostenpauschale für Autos auf 75 Rappen; 
- RZ 59: Präzisierung der Formulierung betreffend genehmigtem Spesenreglement; 
- RZ 72: Formulierung hinsichtlich Vergünstigungen von Dritten sowie jährlicher Betrag für Naturalgeschenke sowie Zutrittskarten für Anlässe auf maximal CHF 600 pro Jahr angepasst.