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Veröffentlicht am 20. Oktober 2011

Berufliche Vorsorge: keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten

Bern, 20.10.2011 - Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2012 nicht der Teuerung angepasst werden.