Stabilisierung der AHV: Reform unbestritten, unterschiedliche Meinungen zu Massnahmen
Bern, 20.2.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) zur Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Reform der 1. Säule sind unbestritten, die Meinungen zu den Reformmassnahmen gehen jedoch auseinander. Das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat bis spätestens Ende August 2019 einen Botschaftsentwurf zur AHV 21 unterbreiten.