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Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Veröffentlicht am 25. November 2018

Observation durch die Sozialversicherungen (Abstimmungsinformationen)

Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten wurde am 25. November 2018, mit 64,7 % der Stimmen, angenommen. Sie wurde in das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) eingefügt und regelt die Voraussetzungen und zulässigen technischen Instrumente für die verdeckte Observation bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch. Gegen die Gesetzesänderung war das Referendum ergriffen worden.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite wurde im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 25. November 2018 erstellt. Aktuelle Informationen zu den Observationen in den Sozialversicherungen finden Sie unter Observationen in den Sozialversicherungen.

Die Regelung gilt nicht nur für die Unfall- und die Invalidenversicherung gilt, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung (ohne Zusatzversicherung), die Militärversicherung, die Ergänzungsleistungen, den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft sowie die AHV. Die Observationsartikel sind jedoch nicht für alle diese Versicherungen gleich wichtig. In der Vergangenheit haben nur die IV und die Unfallversicherungen Observationen durchgeführt. Nicht anwendbar sind die Bestimmungen des ATSG auf die berufliche Vorsorge.

Weitere Informationen

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