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Veröffentlicht am 24. September 2025

Organisation der AHV

Seit ihrer Einführung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat sich die AHV zu einem dezentralen System entwickelt, welches Ausgleichskassen von Kantonen und Verbänden sowie des Bundes umfasst. Mit diesem Modell können regionale Besonderheiten berücksichtigt und die Nähe zu den Versicherten garantiert werden.

Entstehungsgeschichte

Die Fürsorge für erwerbsunfähige und betagte Menschen war bis ins 19. Jahrhundert weitgehend Sache von Familienangehörigen, gemeinnützigen Organisationen und der Kirche. Daneben gab es eine rudimentäre und oft restriktive öffentliche Armenfürsorge. Otto von Bismarck führte in den Jahren 1883 bis 1889 die Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung) in Deutschland ein und legte damit den Grundstein für die Sozialversicherungssysteme in Europa. In der Westschweiz wurden zwischen den beiden Weltkriegen die ersten Familienausgleichskassen gegründet.

Ausgleichskassen (AHV)

Das schweizerische System der sozialen Sicherheit geht auf die Einführung der Erwerbsausfallentschädigung (LVEO) für mobilisierte Soldaten im Jahr 1939 zurück. Daraus entstand 1940 die Erwerbsersatzordnung (EO). Um das System umzusetzen, gründete der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeberverbände zunächst (private) Verbandsausgleichskassen, die von Arbeitgeber- oder Branchenverbänden verwaltet wurden. Anschliessend richteten die Kantone und der Bund kantonale und eidgenössische (öffentliche) Kassen für Personen ein, die keinem Verband angeschlossen waren. Mit der Einführung des AHV-Gesetzes im Jahr 1947 (in Kraft getreten am 1. Januar 1948) wurden diese bestehenden Strukturen aufgrund der sehr kurzen Vorlaufzeit und weil sie sich bewährt hatten weitergeführt. Deshalb basiert das AHV-System bis heute auf einem Netzwerk aus Ausgleichskassen der Kantone, des Bundes und der Verbände. Die Liste der Ausgleichskassen ist auf der Webseite der Infostelle AHV/IV einsehbar.

Das dezentrale Modell aus öffentlichen und privaten Akteuren zeichnet das schweizerische Sozialversicherungssystem aus. Regionalen wie auch branchenspezifischen Besonderheiten wird Rechnung getragen und zugleich die Nähe zu den Versicherten sichergestellt. Arbeitgeber und Selbständigerwerbende sind einer Ausgleichskasse angeschlossen, entweder über ihren Berufsverband, so dass sie obligatorisch auch der entsprechenden Verbandsausgleichskasse angeschlossen sind, oder direkt bei der kantonalen Kasse ihres Arbeitsorts. Nichterwerbstätige sind grundsätzlich der kantonalen Kasse ihres Wohnsitzkantons angeschlossen.

Sozialversicherungsanstalten (SVA)

Ab den 1990er-Jahren schlossen einige Kantone die IV-Stelle und die kantonale Ausgleichskasse in einer Sozialversicherungsanstalt (SVA) zusammen. Die SVA sind neben der IV und den Haupttätigkeiten der AHV teilweise auch zuständig für die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsausfallentschädigung, die Familienzulagen und die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung, da diese Aufgaben von den Kantonen in der Regel den kantonalen Ausgleichskassen übertragen werden.

Hauptaufgaben der AHV-Ausgleichskassen

Die wichtigsten Aufgaben der Ausgleichskassen sind:

  • Festsetzung, Herabsetzung und Erlass von Beiträgen
  • Festsetzung der Renten und Hilflosenentschädigungen
  • Beitragserhebung und Auszahlung der Leistungen
  • Abrechnungen mit Mitgliedern/Versicherten und der Zentralen Ausgleichsstelle
  • Veranlagungsverfügungen und Umsetzung der Mahn- und Vollstreckungsverfahren
  • Führung der individuellen Konten
  • Erhebung der Verwaltungskosten

Weitere Aufgaben

Die Bundesbehörden, Kantone oder Berufsverbände können den Ausgleichskassen zudem weitere Aufgaben übertragen, beispielsweise die Durchführung der Familienzulagen oder Massnahmen im Bereich Aus- und Weiterbildung oder berufliche Vorsorge. Diese Aufgaben dürfen nur übernommen werden, wenn sie die Durchführung der AHV nicht beeinträchtigen. In jedem Fall gehen die Kosten zulasten der Stelle, die die Kasse mit den weiteren Aufgaben beauftragt hat.

Rolle des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV)

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) spielt eine zentrale Rolle bei der Aufsicht über die AHV, indem es die fachliche Aufsicht wahrnimmt. Es sorgt dafür, dass die Ausgleichskassen die geltenden Rechts- und Rechnungslegungsvorschriften einhalten. Zudem kontrolliert es die Durchführung der Aufgaben und überprüft die Jahresrechnungen. Das BSV erlässt Weisungen und sorgt für eine schweizweit einheitliche, transparente und reibungslose Funktionsweise des Systems.

Zentrale Ausgleichsstelle und compenswiss

Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) mit Sitz in Genf ist Teil der Bundesverwaltung. Sie arbeitet mit den einzelnen Ausgleichskassen und spielt im AHV-System eine zentrale Rolle. Sie zentralisiert die Beiträge aller Kassen und stellt ihnen die finanziellen Mittel für die Auszahlung der Renten zur Verfügung. Sie führt die Versicherten- und Rentenregister und ist für die Rechnungsführung von AHV, IV und EO verantwortlich.

Bei der Finanzierung der Leistungen arbeitet die ZAS eng mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt compenswiss zusammen, die mit der Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO beauftragt ist. Anschliessend legt der Verwaltungsrat von compenswiss die Mittel der Fonds an.

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