Politik der frühen Kindheit
Ziel der Politik der frühen Kindheit ist es, Kindern eine möglichst sichere, gesunde und chancengerechte Entwicklung zu ermöglichen. Sie liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Als Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik sorgt das BSV im Bereich der Politik der frühen Kindheit für einen kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Bundesstellen, erarbeitet Grundlagenberichte und ist zuständig für die Vergabe von Finanzhilfen mit Bezug zur frühen Kindheit.
Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene
Der Bundesrat hat am 3. Februar 2021 einen Bericht verabschiedet, in dem er erstmals eine Auslegeordnung zu den staatlichen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden vornimmt. Er erfüllte damit zwei Postulate (19.3417 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates und 19.3262 Gugger). Die Erarbeitung des Berichts wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der alle drei staatlichen Ebenen vertreten waren.
Leistungen im Bereich der Politik der frühen Kindheit
Die Leistungen im Bereich der Politik der frühen Kindheit umfassen sowohl die allgemeine Förderung in der frühen Kindheit, Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Bewältigung allgemeiner Herausforderungen und besonderer Lebenslagen als auch ergänzende Erziehungshilfen. Im Rahmen des Berichtes «Politik der frühen Kindheit – Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene» wurde folgender (nicht abschliessender) Katalog der Leistungen in diesem Politikfeld vorgestellt: