Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 5. März 2025

Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern

Geltungsdauer: 1. Juli 2018 - 31. Dezember 2026

Der Bund leistet ab dem 1. Juli 2018 einen Beitrag an die Planungskosten von Projekten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. So zum Beispiel Projekte, welche das Betreuungsangebot ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten massgeblich verbessern oder Projekte, die ganztägige und gemeinsam mit der Schule organisierte Betreuungsangebote für Schulkinder bereitstellen und für die Eltern eine wesentliche Vereinfachung des Tagesablaufs darstellen. Diese Projektfinanzhilfe kann sowohl Kantonen als auch Gemeinden sowie juristischen und natürlichen Personen gewährt werden, die ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Die Finanzhilfen sind auf drei Jahre begrenzt und umfassen höchstens die Hälfte der Projektkosten.

Informationen zur Gesuchseinreichung

  • Die Gesuche müssen spätestens einen Tag vor Beginn der Erarbeitung des Detailkonzepts des Projekts eingereicht werden, frühestens jedoch vier Monate vorher.
  • Die Gesuche müssen vollständig sein, inkl. eine Stellungnahme der betreffenden Kantone zum Projekt (siehe Formulare).
  • Gesuche, die nicht fristgerecht sind, können nicht berücksichtigt werden.

Wesentliche Elemente der Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern

Formulare

Formulare

Liste der bewilligten Gesuche für Projekte

Weitere Informationen

Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern