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Achtung vor Betrug!

AHV-Versicherungsausweis

Aktualisiert am 28. Sept. 2026

Mithilfe einer gefälschten E-Mail, die im Namen des BSV (AHV/AVS) versendet wird, versuchen Cyberkriminelle, an persönliche Daten zu gelangen. In der E-Mail wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Versicherungsausweis abgelaufen sei. Klicken Sie auf keinen Fall auf die in diesen E-Mails enthaltenen Links und löschen Sie die E-Mails umgehend.

Statistiken und DatenVeröffentlicht am 26. Mai 2026

Statistik der Überbrückungsleistungen ÜL

Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Überbrückungsleistungen (ÜL) sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. ÜL sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen. Damit Personen ÜL erhalten, müssen sie mehrere Bedingungen erfüllen, insbesondere müssen sie nach ihrem 60sten Geburtstag aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sein, mindestens 20 Jahre in der AHV versichert gewesen sein und nur über ein bescheidenes Vermögen verfügen. Die ÜL werden durch allgemeine Bundesmittel finanziert. Die Kantone sind für den Vollzug und die Auszahlung der ÜL zuständig.

Tabellen und Grafiken

Analysen

Weniger Überbrückungsleistungen bezogen als erwartet (CHSS)

Detaillierte Daten

Definition: Aktive ÜL Beziehende am 31. Dezember, nach Alter, Geschlecht und Zivilstand. Für das aktuellste Jahr kann es noch zu Nachmeldungen kommen.

Weitere Informationen

Kontakt

Mathematik, Analysen und Statistik
Bereich Datengrundlagen und Analysen
Anja Roth / Ulrike Unterhofer