Überregionale Aktivitäten
Was ist eine überregionale Aktivität gemäss Art. 29 Abs. 3 JSFVG?
Eine Aktivität, die in mindestens zwei französischsprachigen Kantonen oder in mindestens drei deutschsprachigen Kantonen oder in der italienischsprachigen Schweiz oder in der rätoromanischen Schweiz durchgeführt wird.
Das bedeutet bspw. für Studien, dass die Datenerhebung in den entsprechenden Sprachregionen oder in mindestens zwei französisch- bzw. drei deutschsprachigen Kantonen erfolgen muss. Oder bei Projekten, bei denen konkrete Materialien erarbeitet werden, dass diese der Zielgruppe in den entsprechenden Regionen oder aus der entsprechenden Anzahl Kantone zugutekommen.