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Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Veröffentlicht am 26. April 2024

Urlaub bei Tod eines Elternteils nach der Geburt

Eine Revision der Erwerbsersatzordnung (EO) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten, so dass im Falle des Todes der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes der überlebende Vater Anspruch auf 14 Urlaubswochen erhalten soll.

Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. Nach einem solchen Schicksalsschlag ist das Kind besonders schutzbedürftig und sein Wohl muss Vorrang haben.

Eine Revision der Erwerbsersatzordnung (EO) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten, so dass im Falle des Todes der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes der überlebende Vater Anspruch auf 14 Urlaubswochen erhalten soll. Dieser Urlaub ist ab dem Folgetag des Todes der Mutter am Stück zu beziehen. Stirbt hingegen der Vater kurz nach der Geburt des Kindes, so hat die hinterbliebene Mutter zusätzlich zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub Anspruch auf zwei Wochen Urlaub. Diese zwei Wochen können wie der Vaterschaftsurlaub flexibel bezogen werden.

Diese Änderungen gelten auch für die Ehefrau der Mutter, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen des Vaterschaftsurlaubs (Urlaub des andern Elternteils) erfüllt.

Weitere Informationen

22.11.2023
Taggelder für den hinterlassenen Elternteil

Parlamentarische Initiative: Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter