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DienstleistungVeröffentlicht am 27. August 2025

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Jede Person hat gemäss Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ) das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Im Bereich der Sozialversicherungen (Durchführung und Aufsicht) geht die sozialversicherungsrechtliche Schweigepflicht vor.

Ein Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten im BSV kann von jeder Person gestellt werden. Bitte füllen Sie das Formular aus, tragen dabei möglichst alle Ihnen bekannten Angaben zum gewünschten Dokument ein und klicken abschliessend auf «Senden».

Sie können ein Gesuch auch per Post an folgende Adresse senden:

Bundesamt für Sozialversicherungen
Effingerstrasse 20
3003 Bern

Bitte beachten Sie:

Die übliche Bearbeitungszeit für ihr Gesuch beträgt 20 Tage. Der Zugang zu Dokumenten ist gebührenpflichtig. Aufwand und Spesen (z.B. Kopierkosten) werden ab Fr. 100.– in Rechnung gestellt. Über die Höhe der Kosten werden Sie vorgängig informiert.