5. IV-Revision - Eidg. Volksabstimmung vom 17. Juni 2007
59,1 Prozent der Stimmenden haben sich am 17. Juni 2007 für die 5. IV-Revision ausgesprochen.
Mit der 5. IV-Revision wird die IV auf ihren eigentlichen Zweck neu ausgerichtet. Die Eingliederungsmassnahmen werden ausgebaut. Gleichzeitig wird die verbleibende Erwerbsfähigkeit genauer geprüft, bevor eine Rente zugesprochen wird. Dank frühzeitiger Erfassung, intensiverer Begleitung und aktiverer Mitwirkung können mehr Behinderte (teil-)erwerbstätig bleiben. Die Revision verstärkt auch die Anreize für Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen.
Mit der Revision erhalten die Behinderten mehr Unterstützung, damit sie nach Möglichkeit erwerbstätig bleiben können und dadurch auch gesellschaftlich besser integriert sind. Die Revision schafft die Grundlage, auf welcher die Sanierung der IV möglich wird und dient der Sicherung der AHV.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationsseite wurde im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 erstellt.
Aktuelle Informationen finden Sie unter der Rubrik Grundlagen & Gesetze.
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Dokumentation
Argumentarium zur 5. IV-Revision
Früherfassung und Frühintervention
Faktenblatt 5. IV-Revision
Integrationsmassnahmen als Vorstufe zur beruflichen Eingliederung
Faktenblatt 5. IV-Revision
Die Arbeitgeber und die 5. IV-Revision
Faktenblatt 5. IV-Revision
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Faktenblatt 5. IV-Revision
Die Sparmassnahmen der 5. IV-Revision
Faktenblatt 5. IV-Revision
Zusatzfinanzierung erforderlich
Faktenblatt 5. IV-Revision
Rentenzugang: strikt und fair.
Faktenblatt 5. IV-Revision
Finanzielle Auswirkungen der 5. IV-Revision
Faktenblatt 5. IV-Revision
Die Grundzüge der Invalidenversicherung
Faktenblatt 5. IV-Revision
Fragen und Antworten zur 5. IV-Revision
Ergänzte Fassung vom 5. Juni 2007