Stabilisierung der AHV (AHV 21) - Abstimmungsinformation
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.
Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht.
Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
Fragen und Antworten
Individuelle Abfragen
Ergebnisse der Abstimmung
Stabilisierung der AHV (AHV 21)
- Ja: 50,55%
- Nein: 49,45%
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWSt
- Ja: 55,07%
- Nein: 44,93%
Die Massnahmen im Überblick
Dokumentation
Hintergrunddokumente
Hintergrunddokument AHV21 «Das Wichtigste auf einen Blick»
Hintergrunddokument AHV21 «Demografische Herausforderungen und finanzielle Lage»
Hintergrunddokument AHV21 «Was die Reform für die Frauen bedeutet»
Hintergrunddokument AHV 21 «Gender Pension Gap» (BFS)
Hintergrunddokument AHV21 «Die Abstimmungsvorlage»
Hintergrunddokument AHV21 «Die Finanzen der AHV ohne und mit AHV 21»
Hintergrunddokument AHV21 «Mehr Flexibilität beim Altersrücktritt»
Hintergrunddokument AHV21 «Auswirkungen auf andere Versicherungen»
Hintergrunddokument AHV21 «Die Reform im internationalen Vergleich»
Präsentation «Stabilisierung der AHV (AHV21) – Die Abstimmungsvorlage»