Bundesrat empfiehlt Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung zur Annahme

Bern, 18.02.2019 - Am 19. Mai 2019 findet die Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) statt. Für den Bundesrat bietet die Vorlage eine ausgewogene Lösung für zwei drängende Probleme. Bundespräsident Ueli Maurer und Bundesrat Alain Berset legten am 18. Februar 2019 an einer gemeinsamen Medienkonferenz die Gründe dar, die für eine Annahme der Vorlage sprechen. Diese sichert Arbeitsplätze und Steuereinnahmen und stärkt gleichzeitig die AHV.

Für den Wohlstand der Schweiz sind eine international wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung und eine verlässliche Altersvorsorge zwei wichtige Grundpfeiler. In beiden Bereichen sind Reformen dringend notwendig: Die Unternehmensbesteuerung muss angepasst werden, damit der Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt und damit sie internationalen Anforderungen entspricht. Die AHV braucht zusätzliche Mittel, um die steigende Anzahl Renten bezahlen zu können.

Die neue Vorlage trägt der Kritik an zwei 2017 abgelehnten Vorlagen Rechnung: Die Anliegen der Städte und Gemeinden werden berücksichtigt, und die steuerlichen Mehrbelastungen und Erleichterungen sind ausgewogener. Die Zusatzfinanzierung der AHV schafft einen sozialen Ausgleich für die steuerliche Entlastung der Unternehmen.

Innovationen werden gefördert

Das neue Steuersystem ist fairer, denn künftig gelten für alle Unternehmen grundsätzlich dieselben Besteuerungsregeln. Bisher privilegierte international tätige Gesellschaften werden insgesamt etwas höher besteuert, die übrigen Unternehmen werden insgesamt weniger Steuern bezahlen als heute. Mit der Reform kann die Schweiz Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichern und ihre Spitzenposition im Wettbewerb um innovative Unternehmen behaupten. Forschung und Entwicklung werden gefördert. Davon profitiert auch der Wissensstandort Schweiz. Für Aktionärinnen und Aktionäre führt die Vorlage zu einer höheren Steuerbelastung. Bei der Besteuerung von Dividenden und der Rückzahlung von Kapital gelten künftig strengere Regeln.

Föderalistischer Ausgleich

Würden die bisherigen Steuerprivilegien für international tätige Unternehmen ersatzlos abgeschafft, würde der Wirtschaftsstandort Schweiz an Attraktivität verlieren. Deshalb planen viele Kantone, die Gewinnsteuern für sämtliche Unternehmen zu senken. Weil der Bund von wirtschaftlich attraktiven Kantonen profitiert, wird der Anteil der Kantone an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer von 17,0 auf 21,2 Prozent erhöht. Die Kantone ihrerseits gelten den Städten und Gemeinden allfällige Auswirkungen aus den kantonalen Reformen angemessen ab.

Geschätzte Mindereinnahmen von 2 Milliarden

Kurzfristig haben die Steuermassnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden geschätzte jährliche Mindereinnahmen von rund 2 Milliarden Franken zur Folge. Darin eingerechnet sind die von den Kantonen geplanten Steuersenkungen, die nicht Teil der Vorlage sind. Mittel- bis langfristig sind die Einnahmen mit einer Reform indessen höher als bei einem Verzicht auf die Reform, wie eine Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur dynamischen Entwicklung der Einnahmen zeigt.

2 Milliarden mehr für die AHV

Die Vorlage verschafft der AHV ab 2020 rund 2 Milliarden Franken mehr pro Jahr. Sie bringt ihr damit rasch dringend benötigte Mehreinnahmen zur Sicherung der Renten. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich zusehends. Bereits heute reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge der Babyboom-Generation und der steigenden Lebenserwartung weiter verschärfen.

Folgen einer Ablehnung

Ohne Abschaffung der Steuerprivilegien würde für international tätige Unternehmen eine Rechtsunsicherheit entstehen. Die Schweiz müsste mit Gegenmassnahmen aus dem Ausland rechnen, die unserer Wirtschaft schaden. Ohne Gegenmassnahmen würden sich die finanziellen Probleme der AHV rasch verschärfen und müssten vollumfänglich durch die nächste AHV-Reform gelöst werden.

Die Reform ist ein guter Kompromiss. Sie trägt zu gesunden öffentlichen Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden bei, sichert attraktive Arbeitsplätze und stärkt die AHV. Davon profitiert die gesamte Schweizer Bevölkerung. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen.

Reform AHV 21

Der Bundesrat bereitet mit AHV 21 derzeit eine umfassende Reform der AHV vor. Diese hat zum Ziel, das finanzielle Gleichgewicht der AHV zu sichern und das Niveau der AHV-Renten zu erhalten. Falls das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Zusatzfinanzierung (STAF) am 19. Mai 2019 angenommen wird, passt der Bundesrat die Reform «AHV 21» entsprechend an. Weil mit STAF aber nur ein Teil des Finanzierungsbedarfs der AHV gedeckt würde, bleibt die Reform AHV 21 auch bei Annahme der Vorlage notwendig. Der Bundesrat plant, die Vorlage AHV 21 noch in diesem Jahr dem Parlament zu unterbreiten.


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