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Veröffentlicht am 18. Juli 2023

Berufliche Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes - Eidg. Volksabstimmung vom 7. März 2010

72,7 Prozent der Stimmenden haben sich am 7. März 2010 gegen die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge ausgesprochen.

Der Mindestumwandlungssatz dient dazu, die Renten der Pensionskassen zu berechnen. Die Vorlage sah vor, diesen Satz für Neurenten anzupassen, bis er im Jahr 2016 6,4 Prozent erreicht hätte. Damit sollte der 2. Säule mehr finanzielle Stabilität verliehen werden. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 7. März 2010 wurde die Vorlage mit 72,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung ist bereits eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im Gange, welche bis 2014 zu einem Satz von 6,8 Prozent für Männer und Frauen führen wird.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationsseite wurde im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 7. März 2010 erstellt.

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