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Veröffentlicht am 29. Oktober 2025

EO für Dienstleistende

Dienstleistende Personen in Armee, Zivilschutz und Zivildienst erhalten während ihrer Ausbildung und ihres Dienstes für jeden geleisteten Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag) Erwerbsersatz, zusätzlich zum Sold. Dies gilt auch für J+S-Einsätze.

Grundausbildung (inkl. Rekrutenschule)

Siehe EO für Rekrutinnen und Rekruten

Durchdiener

Siehe EO für Rekrutinnen und Rekruten -> Durchdiener

Wiederholungskurs (WK)

Kaderlaufbahn

Während der Kaderausbildung wird zusätzlich zum Sold und der EO-Entschädigung noch eine Soldzulage ausbezahlt.

Unterbruch

Die Unterbruchszeit zwischen zwei Ausbildungsdiensten (z. B. zwischen RS und UOS oder zwischen UOS und Abverdienen) wird immer besoldet, aber nicht immer besteht auch Anspruch auf eine EO-Entschädigung.

J+S-Kader- oder Jungschützenleiterkurse

Informationen für künftige J+S-Leiterinnen und -Leiter

Auf einen Blick

Anmeldung

Sie erhalten von Ihrer Rechnungsführerin oder Ihrem Rechnungsführer ein sogenanntes EO-Anmeldeformular mit Angaben über Ihre geleisteten und besoldeten Diensttage. Ergänzen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben und leiten Sie es umgehend an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Ausgleichskasse weiter. So kann die Auszahlung der EO-Entschädigung zeitnah erfolgen.

Zu Ihrer Ausgleichskasse

Auszahlung

Kranken- und Unfallversicherung

Während der gesamten Dauer Ihres Dienstes oder J+S-Kurses sind Sie bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Sie können während dieser Zeit Ihre obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) sistieren. Ihre Krankenkasse braucht dazu Ihr Aufgebot.

Mehr dazu unter: Militärversicherung

Fragen und Antworten

Weitere Informationen