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Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2025

EO für Rekrutinnen und Rekruten

Alle Rekrutinnen und Rekruten erhalten während ihrer Grundausbildung (RS) eine einheitliche Grundentschädigung (Erwerbsersatz) von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag), zusätzlich zum Sold. Dies unabhängig davon, ob sie vor der RS erwerbstätig oder in Ausbildung waren.

Rekrutinnen und Rekruten

Durchdiener

Durchdiener erfüllen ihren gesamten obligatorischen Militärdienst (RS und WK) an einem Stück.

Kaderlaufbahn

Siehe Kaderlaufbahn bei EO für Dienstleistende

Auf einen Blick

Anmeldung

Sie erhalten von Ihrer Rechnungsführerin oder Ihrem Rechnungsführer nach den ersten 10 Tagen Ihrer RS ein EO-Anmeldeformular mit Angaben über Ihre geleisteten Diensttage. Ergänzen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben und leiten Sie es umgehend an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Ausgleichskasse weiter. So kann die Auszahlung der EO-Entschädigung zeitnah erfolgen.

Zu Ihrer Ausgleichskasse

Auszahlung

Die Ausgleichskasse kann die Auszahlung der EO-Entschädigung erst vornehmen, wenn sie im Besitz der vollständig ausgefüllten EO-Anmeldung ist. Ist alles korrekt ausgefüllt, zahlt sie die EO-Entschädigung nach rund acht Arbeitstagen aus.

Kranken- und Unfallversicherung

Während der gesamten Dauer der Rekrutenschule sind Sie bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Sie können während dieser Zeit Ihre obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) sistieren. Ihre Krankenkasse braucht dazu Ihren Marschbefehl.

Mehr dazu unter: Militärversicherung

Fragen und Antworten

Weitere Informationen