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Veröffentlicht am 21. Oktober 2025

Leistungen und Zulagen für Familien

Familien leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Mit dem Familienlastenausgleich anerkennt der Staat die Leistungen der Familien und entlastet sie. Er übernimmt damit einen Teil der Kosten, die ihnen für Betreuung, Unterhalt und Ausbildung der Kinder entstehen. Dabei steht ein wesentliches Ziel im Vordergrund: die Prävention und Bekämpfung von Familienarmut.

Es gibt zwei Arten von Familienlastenausgleich:

  • Horizontaler Lastenausgleich: Leistungen, die in Abhängigkeit der Anzahl Kinder und unabhängig vom Haushaltseinkommen gewährt werden. Dazu zählen die Familienzulagen und die Steuerabzüge für Kinder.
    Weitere Informationen zu den Familienzulagen
    Weitere Informationen zur Ehepaar- und Familienbesteuerung
  • Vertikaler Lastenausgleich: Vergünstigungen und bedarfsabhängige Leistungen.
    Dazu zählen beispielsweise Ergänzungsleistungen für Familien und Subventionen für Betreuungskosten.
    Mehr Informationen zu diesen Arten von Leistungen erhalten Sie bei Ihrem Wohnsitzkanton und Ihrer Wohnsitzgemeinde.